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Marietta Blau Stipendium
| Herkunftsland |Österreich
| Zielland |ALLE (excl. Österreich)
| Fachbereich |Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin
Land- und Forstwirtschaft, Veterinärmedizin
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Geisteswissenschaften und Theologie
| Hauptförderart |Stipendien
| Förderart |Forschungsstipendium
| Finanzierung |national
| Zielgruppe |Postgraduates
| Förderungsvergebende Stelle |OeAD GmbH im Auftrag und aus Mitteln des BMWF
| Dauer |6 bis 12 Monate, keine Verlängerung möglich!
| Kontingent |
| Dienstleistung |Monatlicher Stipendienbetrag 1.200,-- Euro; 
Kein Reisekostenzuschuss!
| Einreichtermin |
01. 09. 2010
| Einreichstelle |Die Bewerbung ist NUR elektronisch unter: www.scholarships.at möglich.

| Bewerbungsformular |Die Bewerbung ist NUR elektronisch unter: www.scholarships.at möglich.

Empfehlungen für die Ausarbeitung von Stipendienanträgen für BMWF-Programme finden Sie unterwww.oead.at.penguin-solutions.at/fileadmin/oead_zentrale/go_international/postg
raduates/bewerbungsleitfaden_fuer_stipendienantraege.pdf

| Hinweise zur Bewerbung |

Finanzielle Unterstützung zur Absolvierung eines Teils (6-12 Monate) eines in Österreich inskribierten Doktoratsstudiums im Ausland.

Zielgruppe: Hochqualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt des Einreichtermins höchstens sechs Semester eines an einer österreichischen Universität inskribierten Doktorats- bzw. PhD Studiums absolviert haben (Ausnahmen bei nachgewiesenen Kinderbetreuungszeiten bzw. bei Wehr- oder Zivildienstzeiten).

Zielinstitution: akkreditierte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, industrielle Forschungslabors oder als Feldforschung; zusätzlich Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Die Zielinstitution muss sich im Ausland befinden.

Zielsetzung: Optimierung der Doktorarbeit durch einen längeren gezielten wissenschaftlichen Auslandsaufenthalt und Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld: Förderung der Early Stage Researcher.

Weitere Hinweise / Teilnahmebedingungen:

Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Doktorats angestrebte berufliche Laufbahn / wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Es können auch Aufenthalte in mehreren Ländern beantragt werden, jedoch müssen diese im Rahmen ein und desselben Antrags zusammengefasst sein.                 

Zur Unterstützung der Bewerbung bietet der ÖAD Informationsveranstaltungen an.

Das Stipendium kann nur jeweils ein Mal zuerkannt werden, ist jedoch mit den „Stipendien für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland“ der Universitäten kompatibel (in Abfolge, nicht gleichzeitig). Ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die schon ein Mal ein Stipendium des BMWF für den postgradualen Bereich erhalten haben.

Das Stipendienprogramm richtet sich an Personen, die für das Doktorat keine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (zB Stipendium, Anstellung etc.) neben der Studierendenbeihilfe beziehen.

Nach Abschluss des Studiums sind dem OeAD neben dem Abschlussbericht eine Kopie der Promotionsurkunde sowie ein Exemplar der Dissertation zu übermitteln. 

Bewerbungsunterlagen

Nachweis der Zulassung zum Doktoratsstudium sowie Bescheinigung, aus der d. Dissertationsbetreuer/in und das Thema ersichtlich ist

Diplomzeugnisse und Sammelzeugnis über das Diplom- bzw. Masterstudium

Empfehlungsschreiben d. Dissertationsbetreuer/in

Proposal (Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes, Problemstellung, methodische Überlegungen, Zeitplan, Auswahlbibliographie) - max. 5 Seiten!

Eine erste Gliederung der Dissertation bzw. Abstract (ca. 1 Seite)

Kurzbeschreibung der Institution, an der der Aufenthalt erfolgen soll sowie gegebenenfalls eine Bestätigung über die Möglichkeit, Räume und Ressourcen des Instituts zu nutzen (Stempel, Unterschrift)

Vorlage aller für das Forschungsvorhaben notwendigen Genehmigungen (z.B. Unbedenklichkeitserklärung der Ethikkommission oder der Tierversuchskommission).

Allgemeine Hinweise für Bewerber/innen:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., von mehreren sehr guten Kandidat/en/innen können nur die Bestgereihten gefördert werden (es besteht kein Rechtsanspruch). Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms / der Aktion abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Achtung: Auf die Studienbeihilfe während des Auslandsstudiums bzw. die erhöhte Beihilfe für ein Auslandsstudium, die im Rahmen des geltenden Studienförderungsgesetzes vergeben werden, besteht ein Rechtsanspruch!
2. Die Stipendiaten/innen sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiaten/innen ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete nicht wissenschaftliche Nebentätigkeit gestattet.
4.Die Stipendien sind für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige.
5. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
6. D. Antragsteller/in nimmt in Hinblick auf § 1 Datenschutzgesetz, BGBl.Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung enthaltenen personenbezogenen Daten an die bearbeitende Stelle und die Vertragspartner sowie im Austausch an andere Stipendien vergebende Stellen in Österreich weitergegeben werden, und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung hiezu.
7. Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
8. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
9. Auf Antrag an den Rektor wird der Studienbeitrag jenen österreichischen Studierenden erlassen, die Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen, EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen im Ausland absolvieren.


| Auswahl |

 

1. Formale Prüfung der schriftlichen Unterlagen und Plausibilitätsprüfung.
2. Externe Begutachtung.
3. Auswahlinterviews durch eine Kommission in Wien.

Einreichtermine:
1. März (Auswahl im April, Entscheidung im Mai, Antritt: ab 1. August)
1. September (Auswahl im November, Entscheidung im Dezember, Antritt: ab 1. Februar)


| Sonstige Information |
Auslandsbüro Ihrer Universität 

Weitere Infos: Dr. Tibor Szabo, Tel.: +43 1 4277 28 186, E-Mail: tibor.szabo@oead.at
Steuerliches, Versicherung etc.: http://ec.europa.eu/euraxess/
| Letzte Änderung |
20.07.2010 von Mag. Verena Katscher (OeAD-GmbH/PR)
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