Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Habilitationsstipendien für Postdoktoranden der AKTION Österreich-Tschechien (CZ nach A)
Herkunftsland:
Tschechische Republik
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich - Tschechische Republik
Dauer:
bis 5 Monate
Kontingent:
Bis zu 3 hochqualifizierte PostDocs (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Hochschulen, bei denen zum Zeitpunkt des Einreichtermins nicht mehr als 10 Jahre seit Verleihung ihres Doktortitels (gemeint ist PhD oder äquivalent) vergangen sind, die jedoch noch nicht habilitiert sind).
Dienstleistung:
Zuschussstipendien, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate: EUR 1.250,-- (Auszahlung durch die OeAD-GmbH)

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/2025 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.

Die Kosten für die Unterbringung sind von der Stipendiatin bzw. vom Stipendiaten zu bezahlen.

b. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Österreich sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
 
Einreichtermin:
15. 03. 2024
zuletzt für Aufenthalte im akademischen Jahr 2024/2025
Einreichstelle:
Die Einreichung erfolgt online.

Die Einreichung ist ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin möglich, d. h. das Online-Bewerbungsfomular wird ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin freigeschaltet.

Die Ausschreibung auf Tschechisch erhalten Sie auf der Webseite der AKTION [https://www.dzs.cz/program/aktion-ceska-republika-rakousko/vyjezdy-pobyty#akademicti-pracovnici-vs] und an den International Offices tschechischer Universitäten.

Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokument hoch:
  • 1 Betreuungszusage der Zielorganisation (eine Stellungnahme der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes, Departmentleiterin bzw. Departmentleiters zum geplanten Forschungsaufenthalt als Bestätigung, dass die Antragstellende bzw. der Antragstellende als Forscherin bzw. Forschender an der Zielinstitution betreut wird, auf Deutsch oder Englisch)
  • Kopie des Diploma Supplements
  • Liste zum Beleg der internationalen Publikationstätigkeit
  • 1 Empfehlungsschreiben der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes, bzw. der Dekanin bzw. des Dekans der Heimatuniversität zum Forschungsaufenthalt (Deutsch oder Englisch)
  • Karenzierung - Bestätigung der Heimatuniversität, in der garantiert wird, dass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat für 6 Monate karenziert wird und das Dienstverhältnis nach Ablauf des Stipendiums wiederaufgenommen wird
  • Das unterschriebene Evidenzformular auf Tschechisch ist dem Bewerbungsformular beizufügen
Sorgfältig auszuführen ist im Bewerbungsformular unter www.scholarships.at der Punkt „Research Proposal“. Hier ist eine umfassende und verständliche Darstellung des Forschungsvorhabens hinsichtlich Ausgangspunkts (These), Methodik und Zielsetzung zu formulieren.

Der Antrittstermin des Forschungsaufenthaltes ist frühestens 6 Monate nach dem Einreichtermin möglich!
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Habilitation.
An der gastgebenden Forschungsstätte sollen neue wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Verfahren und Techniken etabliert werden, das erworbene Know-how für die österreichische bzw. tschechische Wissenschaft nutzbar gemacht und auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise der Antragstellerin bzw. des Antragstellers die wissenschaftliche Qualität der gastgebenden Forschungseinrichtung nachhaltig gestärkt werden. Beide Seiten sollen von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. In der Folge soll die Kooperation mit der Herkunftsinstitution der Stipendiatinnen bzw. des Stipendiaten nach deren Rückkehr zum Nutzen und der Belebung der österreichischen bzw. tschechischen Forschungslandschaft gestärkt werden.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die an einer der antragsberechtigten Institutionen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] lehren oder forschen. Zielinstitution sind öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sowie akkreditierte Privatuniversitäten in Österreich. Siehe:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungszusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung während des Gastaufenthaltes notwendig.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Bis zu 10 Jahre nach Verleihung des Doktortitels. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Wichtige Hinweise:
Generell sind die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass die für die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen gängigen Quellennachweise auch bei der Verfassung des Antrags zu erbringen sind; Veröffentlichungen so zu verfassen sind, dass alle Ergebnisse stets nachvollziehbar sind; das Gebot der Offenheit, Anerkennung der wissenschaftlichen Verdienste und Kollegialität unter den Forschenden zu beachten ist.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen , insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung durch das Programmbüro in Prag
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt durch das Leitungsgremium der AKTION Österreich – Tschechien
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter übernehmen zwei unabhängige externe Gutachterinnen und Gutachter
4. Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag im oben genannten Verfahren mit mehr als 75 Prozent bewertet wurde, werden zum persönlichen Interview mit der vom Leitungsgremium ernannten Auswahlkommission eingeladen. Das Interview ist ein fester Bestandteil des Auswahlverfahrens. Das Interview kann auf Deutsch oder Englisch geführt werden, die Entscheidung liegt bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber. Nach den Interviews entscheidet die Auswahlkommission über die Zuerkennung der Stipendien
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen, Annahmeerklärung), welcher von der OeAD GmbH/Mobilität und Kooperation ausgestellt wird, regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Berichtspflicht; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars/vor-der-anreise/stipendienbedingungen

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH einen Bericht zu übermitteln. Weiter ist die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet einen kompletten bzw. ergänzten Abschlussbericht dem Programmbüro der AKTION in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monates nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes einzureichen. Die Stipendienberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBI. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBI. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Kulturabkommen Österreich - Tschechische Republik BGBl III/38/2009
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. Paragraph 5 ARR 2014 (BGBI II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass GZ BMBWF-2023-0.454.949

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
aktion.dzs.cz

OeAD-GmbH
Andreas Szelegowitz
T: +43 732 2468 3267
E: Andreas.Szelegowitz@oead.at
www.oead.at/aktionen
 
Letzte Änderung:
10.01.2024
 
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