Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Franz Werfel-Stipendium
Herkunftsland:
Alle exkl. Österreich
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Geisteswissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
4 bis 9 Monate
Kontingent:
Maximal 7 Neuzuerkennungen pro Studienjahr. Im Falle des erfolgreichen Verlaufs der Forschungstätigkeit kann das Stipendium über Antrag verlängert werden (Gesamtdauer 18 Monate).
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate: bis zu EUR 1.250,--
2. Monatlicher Mobilitätszuschuss: bis zu EUR 600,-- (bei Aufenthalten ab 3 Monaten)
3. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung:
a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/25 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
b. Für die Dauer des Aufenthaltes ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 55,-- bis EUR 200,-- (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab).
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
c. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.
4. Hinweis zum Reisekostenzuschuss: Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von maximal EUR 1.000,-- ausbezahlt.
5. Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monaten planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich EUR 300,-- übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzieller Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
 
Einreichtermin:
01. 03. 2024
zuletzt
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Das Franz Werfel-Stipendienprogramm ist ein Exzellenzprogramm zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der österreichischen Literatur, der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie des Aufbaus eines internationalen Netzwerks von engagierten Germanistinnen und Germanisten im Bereich der österreichischen Literatur.

Zielgruppe:
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Personen, bevorzugt mit Lehrerfahrung und Anstellung an einer Universität, die sich schwerpunktmäßig mit österreichischer Literatur befassen.
Dies sind:
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Doktorats- bzw. PhD-Studierende aus Hochschulsystemen, die das Instrument der Habilitation nicht vorsehen.
Bei der Einschätzung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Werfel-Stipendienprogramm wird auch die bisherige Lehr- und Publikationstätigkeit bewertet.
Personen, die nicht sicher sind, ob sie über eine ausreichende Qualifikation verfügen, wird eine gleichzeitige Bewerbung um ein Ernst-Mach-Stipendium empfohlen. Dies schließt eine spätere Bewerbung um ein Werfel-Stipendium nicht aus.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Werfel-Stipendiatinnen und -Stipendiaten können als Gastforscherinnen bzw. Gastforscher an Instituten arbeiten und Spezialstudien in Bibliotheken, Archiven oder an Forschungseinrichtungen durchführen.

Altersgrenze:
keine. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, es fokussiert hingegen nicht auf lebensbegleitendes Lernen; daher sollte der Stipendienaufenthalt in den Anfangsjahren der wissenschaftlichen Laufbahn stattfinden.

Bewerbungsunterlagen:
  1. ­ Zwei Empfehlungsschreiben von habilitierten oder gleichwertig anzuerkennenden Universitätslehrenden, die nicht die wissenschaftliche Betreuung in Österreich zugesagt haben. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden oder des Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
  2. Betreuungszusage einer bzw. eines habilitierten Institutsangehörigen an der österreichischen Zielinstitution (in begründeten Fällen ist auch eine Doppelbetreuung möglich)
  3. Gegebenenfalls Liste mit den Titeln der geleiteten Lehrveranstaltungen
  4. Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
  5. Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über das absolvierte Diplom-, Master-, PhD- und/oder Doktoratsstudium
  6. Vollständige Publikationsliste uploaden (im Formular: Angabe der fünf wichtigsten Publikationen)
  7. Gegebenenfalls Nachweis einer Anstellung an einer Hochschule
  8. Gegebenenfalls Nachweis einer Lehrtätigkeit
    nur für PraeDocs:
    9. Nachweis über das aktuelle PhD- bzw. Doktoratsstudium
Die vorherige Kontaktaufnahme mit einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung in Österreich ist unbedingt notwendig.

Einreichtermine und Konsumationszeitraum:
  • 1. März (Stipendienantritt: Juli bis Dezember)
  • 15. September (Stipendienantritt: Jänner bis Juni)
Nachbetreuung:
Nach der Absolvierung von mindestens 12 Stipendienmonaten entscheidet die Franz Werfel-Stipendienkommission in Absprache mit der wissenschaftlichen Betreuerin oder dem wissenschaftlichen Betreuer über die Aufnahme in die Nachbetreuung. Nähere Informationen dazu erteilt die OeAD-GmbH (s.u.)

Allgemeine Hinweise:
● Bei allen Stipendien für Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
● Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
● Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung gestattet.
● Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen zu den dann gültigen Ausschreibungsbedingungen eingereicht werden.
● Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
● Es gelten die Aufnahmebedingungen der jeweiligen Hochschule.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Auswahlinterviews durch die Werfel-Kommission in Wien (Anreisekosten werden erstattet)
5. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD – GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Dauer der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis und Berichtspflicht; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars/vor-der-anreise/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinie 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html

BMBWF Erlass GZ 2023-0.441.888

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mag. Teresa Karamat
E teresa.karamat@oead.at
https://oead.at/
 
Letzte Änderung:
23.11.2023
 
© OeAD-GmbH
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