Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Nachbetreuungsstipendium (EZA)
Herkunftsland:
Afghanistan; Ägypten; Algerien; Amerikanisch-Samoa; Angola; Äquatorialguinea; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Äthiopien; Bangladesch; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botsuana; Brasilien; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; China; Cookinseln; Costa Rica; Cote d'Ivoire; Dominica; Dominikanische Republik; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Eswatini; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Iran; Jamaika; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kasachstan; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo - Demokratische Republik; Korea - Demokratische Volksrepublik; Kuba; Laos; Lesotho; Libanon; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien - Föderierte Staaten von; Mongolei; Montserrat; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Nicaragua; Niger; Nigeria; Niue; Pakistan; Palästina; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Sao Tome und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka; St. Helena; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Sudan; Südsudan; Suriname; Syrien - Arabische Republik; Tadschikistan; Tansania - Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tokelau; Tonga; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vietnam; Wallis und Futuna; Zentralafrikanische Republik
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postdocs
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
1-3 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate: EUR 1.250,--

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung

a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,--
(Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab).
Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/25 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.

b. Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 55,-- bis EUR 200,-- (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.

c. Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich EUR 300,-- übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzieller Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.

3. Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von maximal EUR 1.000,-- ausbezahlt.
 
Einreichtermin:
01. 09. 2024
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Die Bewerbung ist nur elektronisch unter www.scholarships.at möglich. Eine Antragsstellung in Papierform ist NICHT möglich.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Bewerben können sich:
Postdocs, die an einer Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland forschen und/oder lehren und ein Stipendium für Österreich hatten, welches durch die OeAD-GmbH administriert wurde.
Bei Stipendienantritt müssen mindestens 3 Jahre seit dem letzten vom OeAD administrierten Stipendium in Österreich vergangen sein.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung: 50 Jahre
Für Einreichtermin
01.02.2024: am oder nach dem 1. Februar 1974 geboren
01.09.2024: am oder nach dem 1. September 1974 geboren

Sprachkenntnisse: sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.

• Bewerberinnen bzw. Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten sind nicht antragsberechtigt.

• Im Rahmen dieses Programms kann nur alle 3 Jahre ein Stipendium beantragt werden.

• Das Stipendium wird nur für ein Forschungsvorhaben zuerkannt, das in der beantragten Forschungslaufzeit (maximal 3 Monate) auch durchführbar ist.

Bewerbungsdokumente:
• Einverständniserklärung des wissenschaftlichen Partners in Österreich
• Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
• aktueller Anstellungsnachweis der Heimatinstitution
(Hochschule bzw. Universität in einem außereuropäischen Entwicklungsland)
• lückenloser Lebenslauf
• gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über Ihr PhD- oder Doktoratsstudium

Allgemeine Hinweise:
• Das Stipendium ist vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu konsumieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen. Es sollte daher schon bei der Bewerbung darauf geachtet werden, diese Kurzstipendien vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen.
• Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
• Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
• Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
• Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Auswahlprozess:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen!

Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Nebentätigkeit:
Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht sowie einen kurzen Artikel über die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der österreichischen Hochschule zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: https://oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBI. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass BMBWF-GZ 2023-0.441.888

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Katharina Engel
T +43 (1) 53408 450
E katharina.engel@oead.at
 
Letzte Änderung:
27.11.2023
 
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Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.