Zielsetzung:
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Bewerben können sich:
- Studierende, die ein Masterstudium an einer Hochschule in einem oben genannten Land durchführen oder
- Studierende, die im Rahmen eines Bachelor/Diplomstudiums an einer Hochschule in einem oben genannten Land bei Stipendienantritt mindestens vier Semester erfolgreich absolviert haben.
Das Stipendium wird nur für Studienvorhaben zuerkannt, die in der beantragten Stipendienlaufzeit (max. 10 Monate) auch abschließbar sind.
Bewerberinnen und Bewerber müssen als Austauschstudierende oder Freemover von einer österreichischen Fachhochschule aufgenommen werden. Eine Aufnahmebestätigung durch die Fachhochschule Ihrer Wahl muss der Bewerbung bereits angeschlossen sein. (Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit der ausgewählten Fachhochschule auf!)
Das Studienangebot der österreichischen Fachhochschulen finden Sie unter
https://www.fachhochschulen.ac.at/ . Das Studienangebot lässt sich grob in folgende Themenfelder zusammenfassen: „Wirtschaft“, „Tourismus“, „Wirtschaft und Technik“, „Technik/Biotechnik“, „Medien und Design“ sowie „Gesundheit und Soziales".
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Im Rahmen dieses Programms kann man nur einmal ein Stipendium konsumieren.
Leistungsnachweis über den Studienaufenthalt in Österreich:
Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen im Semester Prüfungen über mindestens 15 ECTS-Punkte ablegen. Ist das Stipendium für einen Zeitraum zuerkannt worden, der über ein Semester hinausgeht, ist die Fortführung des Stipendiums nur möglich, wenn im ersten Semester die 15 ECTS-Punkte erreicht worden sind. Der Nachweis darüber ist bis zum 15. März 2025 zu erbringen. Werden die 15 ECTS-Punkte nicht erreicht, endet das Stipendium mit Ende März 2025 automatisch.
Höchstalter:
35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. Oktober 1988)
Sprachkenntnisse:
Sehr gute Kenntnisse der englischen und/oder deutschen Sprache.
Bitte lesen Sie unsere Antworten auf wichtige Fragen zur Bewerbung und den Bewerbungsvoraussetzungen für dieses Stipendium.
Allgemeine Hinweise:
- Stipendien für Studienzwecke werden nur für Studien an Fachhochschulen vergeben, bei denen die Studienplatzkosten zum überwiegenden Teil vom BMBWF getragen werden.
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH.