Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Doktoratsstipendium für das Europäische Hochschulinstitut (EHI/EUI)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Italien
Fachbereich:
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National, Andere Einrichtungen
Zielgruppe:
Postgraduierte
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
36 Monate
Kontingent:
insgesamt 12 Plätze
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel notwendig
Monatlicher Stipendienbetrag: 2.000 Euro
Krankenversicherung/Zuschuss
Familienbeihilfe bei mitreisenden Kindern
Einreichtermin:
31. 01. 2025
Hinweise zur Bewerbung:
  • Eine Bewerbung um einen Studienplatz am Europäischen Hochschulinstitut schließt automatisch die Bewerbung um ein Doktoratsstipendium für das Europäische Hochschulinstitut des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein, sofern die Stipendienbedingungen des BMBWF (siehe unten) erfüllt werden.
  • Im Fall einer erfolgreichen Bewerbung und wenn es das Kontingent erlaubt, übermittelt die OeAD-GmbH eine Stipendienzuerkennung

Zielsetzung:
  • Durchführung und Absolvierung des Doktorratsstudiums am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz / EHI (European University Institute / EUI).
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Internationalisierung des Doktoratsstudiums sowie der Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Österreich.

Zielgruppe:
Hochqualifizierte Graduierte, die ein Doktoratsstudium am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz an einer der folgenden vier Abteilungen absolvieren möchten: Geschichte und Kulturgeschichte, Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaft), Rechtswissenschaften (LL.M.-Programme werden nicht gefördert), Politik- und Sozialwissenschaften.

Eligibel sind mit Blick auf die oa. Zielsetzungen Personen, die:
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder
  • aufgrund anderer Faktoren eine besondere Verbundenheit zur österreichischen Gesellschaft aufweisen.
Mindestens zwei solcher Faktoren besonderer Verbundenheit müssen gegeben sein, so zum Beispiel:
  1. Hauptwohnsitz bzw. Aufenthaltstitel der Antragstellerin/des Antragstellers in Österreich durch mindestens drei Jahre während der letzten fünf Jahre vor dem Einreichtermin;
  2. (Nicht bloß geringfügige) Beschäftigung der Antragstellerin/des Antragstellers in Österreich durch mindestens dreißig Monate während der letzten fünf Jahre vor dem Einreichtermin;
  3. Selbstständige, steuerlich veranlagte wirtschaftliche Tätigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers in Österreich durch mindestens dreißig Monate während der letzten fünf Jahre vor dem Einreichtermin;
  4. In Österreich seit mindestens fünf Jahren steuerpflichtige Eltern;
  5. Durchführung eines Studiums an einer akkreditierten Hochschule in Österreich im Ausmaß von mindestens 150 ECTS Punkten;
  6. Matura in Österreich abgelegt.
Des Weiteren wird mit Blick auf die oa. Zielsetzung (Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Österreich) geprüft, ob die begründete Erwartung besteht, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes nach Österreich zurückkehrt.

Allgemeine Hinweise:
  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d. h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein BMBWF-Stipendium für ein Doktorratsstudium erhalten haben.
  • Es wird empfohlen, sich über die Leistungen der im Rahmen des Stipendiums angebotenen Versicherung zu informieren (health.insurance@eui.eu) und abzuklären, ob eventuell eine zusätzliche Versicherung auf eigene Kosten gewünscht wird. Ebenso wird eine Kontaktaufnahme mit dem österreichischen Sozialversicherungsträger empfohlen, um die Möglichkeiten einer Weiter- bzw. Wiederversicherung abzuklären.
  • Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1.Z.3lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten in Österreich ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz und https://www.eui.eu/About/DataProtection .


Auswahl:
  1. Formalprüfung und Plausibilitätsprüfung durch das BMBWF und das EHI;
  2. Auswahl durch eine Kommission am EHI anhand der schriftlichen Unterlagen (Erstellung einer Short List und Reihung);
  3. Auswahlinterview am EHI und Letztentscheidung.
Üblicherweise wird das Ergebnis des Auswahlprozesses Ende April bekannt gegeben.

Förderungsvertrag/Zuerkennung:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis und Berichtspflicht, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts, BGBl. III Nr. 105/1998
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm „Stipendienprogramme OUTGOING“ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_OUTGOING_fuer_24-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.897

Kontakt am EHI/EUI:
Europäisches Hochschulinstitut (EHI)
Badia Fiesolana, Via dei Roccettini 9,
I-50016 San Domenico di Fiesole (FI)
T +39 55 4685-373
F +39 55 4685-444
E applyres@datacomm.iue.it
H https://www.eui.eu/

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mag. Teresa Karamat
T +43 1 53408-455
E teresa.karamat@oead.at
H https://oead.at/de
Letzte Änderung:
07.10.2024
Abfragedatum:
01.11.2024 00:45:10