Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Forschungsstipendium der Aktion für Doktoratsstudierende (SK nach A)
Herkunftsland:
Slowakei
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation bzw. SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich - Slowakei
Dauer:
3 bis 6 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die OeAD-GmbH): EUR 1.250,--

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • Unterkunft: OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,--bis 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/25 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Österreich sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  • Die Kosten für Unterkunft und eventuelle zusätzliche Versicherungen sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu bezahlen.
3. Reisekosten sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.

4. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
 
Einreichtermin:
15. 10. 2024
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Dokumente beizulegen (Download für Vorlagen unter http://www.aktion.saia.sk/de/main/stipendien-der-aktion/formulare-zum-stipendienantrag/):
  • Betreuungszusage (auf Deutsch oder Englisch) von der Zielorganisation,
  • 2 Empfehlungsschreiben (auf Deutsch oder Englisch) von Hochschullehrenden einer Institution (Dozentinnen bzw. Dozenten, Professorinnen bzw. Professoren) oder anderen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern mit äquivalenter Einstufung; eines der Empfehlungsschreiben muss von der Betreuerin bzw. dem Betreuer der oder des Doktoratsstudierenden kommen.
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution zum Forschungsaufenthalt (auf Deutsch oder Englisch)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (bzw. andere Sprachkenntnisse, wenn die Arbeitssprache eine andere ist, z.B. Englisch,...)
  • Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach Abschluss der 2. Stufe des Hochschulstudiums (Master-Studium)
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Um diese Forschungsstipendien können sich Doktoratsstudierende (PhD.-Studierende) aus öffentlichen, staatlichen und privaten Universitäten bzw. Hochschulen (https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) oder aus der Slowakischen Akademie der Wissenschaften bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres PhD.-Studiums abgeschlossen haben.

Der Aufenthalt muss klar mit dem Dissertationsthema der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in Österreich haben und die an einer slowakischen Institution studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in Österreich nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden.

Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Zielinstitution:
Das können auf österreichischer Seite öffentliche bzw. private Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) und Institute der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreuungszusage einer dieser Institutionen notwendig.

Ebenso können österreichische Privatuniversitäten Gastgeber für slowakische Stipendiatinnen und Stipendiaten sein. Die Zuerkennung eines Aktionsstipendiums kann nur erfolgen, wenn die Stipendiatin bzw. der Stipendiat von der Bezahlung des Studienbeitrages befreit wird.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in Österreich gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine
  2. Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei.
  3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
  4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich - Slowakei
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen; Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen [https://typo3.oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/Scholars/IN_Stipendienbedingungen.pdf]

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014):
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

weitere Informationen erteilen:
Bereich Mobilität und Kooperation
der OeAD-GmbH
Stephan Bodinger
Ebendorferstraße 7
A-1010 Wien
T +43 1 53408-408
E stephan.bodinger@oead.at
https://oead.at/de/

und
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei:
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
www.aktion.saia.sk
 
Letzte Änderung:
09.01.2024
 
© OeAD-GmbH
Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.