Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Stipendien der Aktion für Diplomandinnen und Diplomanden (A nach SK)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Slowakei
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Fördergeber:
SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich - Slowakei
Dauer:
1 bis 3 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate (Auszahlung durch die SAIA, n. o.): EUR 1.250,--

2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.

3. Die Kosten für Unterkunft und eventuelle zusätzliche Versicherungen sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu bezahlen. Die Unterbringung sollte in einem Studentenwohnheim einer Hochschule bzw. in einer Wohneinrichtung der SAW von der Gastinstitution organisiert werden.

4. Reisekosten sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.
 
Einreichtermin:
15. 10. 2024
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Dokumente beizulegen (Download für Vorlagen unter http://www.aktion.saia.sk/de/main/stipendien-der-aktion/formulare-zum-stipendienantrag/):
  • Betreuungszusage (auf Deutsch oder Englisch) von der Zielorganisation, mit Angabe über die Kommunikationssprache mit der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten
  • 2 Empfehlungsschreiben (auf Deutsch oder Englisch) von Hochschullehrenden einer Institution (Dozentinnen bzw. Dozenten, Professorinnen bzw. Professoren) oder anderen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter mit äquivalenter Einstufung; eines der Empfehlungsschreiben muss von der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Diplomandin bzw. des Diplomanden kommen.
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution zum Forschungsaufenthalt (auf Deutsch oder Englisch)
  • falls vorhanden, Kopie des Diplomprüfungszeugnis für den 1. Abschnitt oder des BA-Abschlusses (Bachelor-Studium)
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Um dieses Stipendium können sich Diplom- oder MA-Studierende österreichischer öffentlicher bzw. privater Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischer Hochschulen (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres Studiums im 2. Studienabschnitt bzw. im Masterstudium abgeschlossen haben. Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Das Stipendium für Diplomandinnen und Diplomanden soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, bei der Vorbereitung ihrer Abschluss-/Diplomarbeit auch Quellen in der Slowakei zu nutzen, und somit eine bessere Qualität dieser Arbeit zu erzielen. Der Aufenthalt muss klar mit dem Thema der Abschluss-/Diplomarbeit der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden.

Zusätzlich können sich im Rahmen dieses Stipendiums auch Studierende bewerben, die ein DaF-Praktikum in der Slowakei absolvieren wollen.

Slowakische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Slowakei haben und an einer österreichischen Hochschule studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in der Slowakei nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden.

Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Zielinstitution:
Das können auf slowakischer Seite öffentliche, staatliche und private Universitäten bzw. Hochschulen (https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) oder Institute der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreuungszusage einer dieser Institutionen notwendig.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine
  2. Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei.
  3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
  4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich - Slowakei
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der SAIA, n. o.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

weitere Informationen erteilen:
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei:
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
www.aktion.saia.sk
 
Letzte Änderung:
04.12.2023
 
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