Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendium der Aktion Österreich-Ungarn für Lehrende (H nach A) 2024/25
Herkunftsland:
Ungarn
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation im Auftrag und aus Mitteln der Stiftung Aktion Österreich-Ungarn
Dauer:
1 Monat
Dienstleistung:
1. Monatliche Stipendienrate : EUR 1.250,--
Bei Gegenbesuch (max. 5 Tage ) des österreichischen Professors /der Professorin in Ungarn wird ein Taggeld (HUF 50.000/pro Tag ) ausbezahlt.

2. Unterkunft, Versicherung
a. Die OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/25 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen. Die Kosten für die Unterkunft sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.

b. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU -Mitgliedstaaten sollten Sie daher die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.

3. Reisekostenerstattung in HUF gegen Rechnung.
 
Einreichtermin:
15. 05. 2024
Direkt bewerben
30. 10. 2024
15. 12. 2024
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Das Formular ist in deutscher Sprache auszufüllen!

Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
  • Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis bzw. bei Doktoratsstudierenden eine Bestätigung über den PhD-Status (alle drei Arten von PhD-Status sind zulässig!)
  • Einladungsschreiben des österreichischen Kooperationspartners/der Kooperationspartnerin.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Informationen in ungarischer Sprache finden Sie unter: www.omaa.hu.

Zielsetzung:
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Antragsberechtigte können Angehörige aller staatlich akkreditierten Hochschuleinrichtungen (siehe: http://omaa.hu/dok/palyazatra_jogosultak_mo_2023-2024.pdf)
und außerdem Angehörige aller Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW, sowie die Angehörigen der ehemaligen Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes) heute: Ungarisches Forschungsnetz, weiters Wiss. Mitarbeiter, Angehörige folgender Einrichtungen in Ungarn :
  1. Országos Széchenyi Könyvtár, Landesbibliothek Széchenyi
  2. Magyar Nemzeti Múzeum, Ungarisches Nationalmuseum
  3. Magyar Nemzeti Levéltár valamennyi levéltára, Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
  4. VERITAS Történetkutató Intézet, VERITAS Institut für Geschichtsforschung
  5. Rendszerváltás Történetét Kutató Intézet és Archívum, Institut und Archiv für Erforschung der Wende
Zielinstitution:
Österreichische öffentliche Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html).
Weiters die Österreichische Akademie der Wissenschaften und weitere wissenschaftliche Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen.

Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreuungszusage einer dieser Institutionen notwendig. Die Bewerbung ist einmal im Jahr möglich. Abgelehnte Bewerber/innen können erst im nächsten Kalenderjahr einen neuerlichen Antrag stellen.

Ein Gegenbesuch des österreichischen Forschungspartners / der österreichischen Forschungspartnerin ist für 5 Tage zur Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts möglich.
Eine Altersgrenze für den Partner / die Partnerin ist nicht vorgesehen, Universitätslehrende im Ruhestand sind jedoch ausgeschlossen.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Stipendiaten und Stipendiatinnen sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien-und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Sonstige Informationen:
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten 60 Tage nach dem Einreichtermin von der OeAD- GmbH /Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung. Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der OeAD -GmbH einen Bericht zu übermitteln. Eine Kopie des Abschlussberichtes ist an die Geschäftsführung der Aktion in Budapest zu übermitteln. Das ist die Voraussetzung für die Erstattung der Reisekosten.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 (in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017)
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz ( BGBI. I Nr. 99/2008) idgF
Forschungsorganisationsgesetz (BGBI. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBI. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBI. II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass GZ 2023-0.454.949
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formalprüfung
  2. Prüfung der Plausibilität des Antrages
  3. Prüfung und Bewertung durch die gemischte Stipendienkommission der Aktion Österreich–Ungarn.
  4. Letztentscheidung durch das Kuratorium der Aktion Österreich-Ungarn.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Kontakt: Aktion Österreich-Ungarn
H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
Postanschrift/Postacím: H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
T +361-266-74-75
E omaa@omaa.hu
www.omaa.hu

Stephan Bodinger
Programme Officer Mobility Programmes and Cooperation (MPC)
OeAD
Internationale Hochschulkooperation | International Cooperation in Higher Education

T +43 1 53408-408 | F +43 1 53408-499 | stephan.bodinger@oead.at
 
Letzte Änderung:
27.12.2023
 
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