Zuschussstipendium, Eigenmittel erforderlich!
1) Monatliche Stipendienrate
a) Stipendium: EUR 1.250,--
b) Monatlicher Mobilitätszuschuss: EUR 600,-- (bei Stipendienaufenthalten ab drei Monaten)
2) Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
a) Die OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 250,-- bis EUR 600,-- (=Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind an die OeAD student housing derzeit monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
b) Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 55,-- bis EUR 200,-- (Richtwert; hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab).
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
c) Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.
d) Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich EUR 300,-- übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzielle Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
3) Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden auf Antrag an das Rektorat der zuständigen Universität in Österreich zu erlassen.
4) Stipendiatinnen und Stipendiaten aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von maximal EUR 1.000,-- ausbezahlt.