Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Marietta Blau-Stipendium
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Alle exkl. Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
6 bis 12 Monate, Verlängerung nicht möglich
Dienstleistung:
Zuschussstipendien, Eigenmittel erforderlich
Monatlicher Stipendienbetrag bis EUR 1.660,--
Kein Reisekostenzuschuss
 
Einreichtermin:
01. 09. 2024
Bewerbungsformular:
elektronisch unter: www.scholarships.at
 
Hinweise zur Bewerbung:
Finanzielle Unterstützung zur Absolvierung eines Auslandsaufenthaltes von 6 bis 12 Monaten zur Optimierung der Dissertation im Rahmen eines an einer österreichischen akkreditierten Universität inskribierten und in Österreich durchgeführten Doktoratsstudiums. Vorhaben im Rahmen von Doktoratsstudien, die bis zum Zeitpunkt des Einreichtermins gänzlich oder zu einem großen Teil im oder aus dem Ausland durchgeführt werden, werden nicht gefördert.

Zielsetzung:
  • Optimierung der Doktorarbeit durch einen längeren, durchgängigen, gezielten wissenschaftlichen Auslandsaufenthalt und Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld.
  • Förderung und Mobilisierung bzw. Internationalisierung der Early Stage Researcher aus Österreich.
  • Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Österreich.
Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; daher sollte die mit Hilfe des Doktorats angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere plausibel sein. Das Stipendium fokussiert ausdrücklich nicht auf lebensbegleitendes Lernen (keine Mid-Career Vorhaben!).

Zielgruppe:
Hochqualifizierte, an einer österreichischen Universität studien-, forschungs- bzw. prüfungsaktive Doktorandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt des Einreichtermins seit höchstens sechs Semestern an einer österreichischen akkreditierten Universität in einem Doktorats- bzw. PhD Studium inskribiert sind. Vorausgesetzt wird ein zügiger Fortgang bzw. Verlauf des Doktoratsstudiums. Ausnahmen bei nachgewiesenen Betreuungszeiten eigener Kinder, Pflege naher Angehöriger, Wehrdienst- oder Zivildienstzeiten und bei wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten oder Forschungseinrichtungen.

Zielinstitutionen:
Akkreditierte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungsinstitute, industrielle Forschungslabors oder als Feldforschung; weiters Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen, deren Bestände, Forschungsergebnisse bzw. Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Die Zielinstitution muss sich im Ausland befinden.

Weitere Hinweise:
Zur Unterstützung Ihrer Bewerbung bietet die OeAD-GmbH eigene Informationsveranstaltungen an:
https://oead.at/marietta-blau
  • Der Stipendienzeitraum von insgesamt 6 bis 12 Monaten kann unterbrochen werden, wobei Etappen von weniger als 3 Monaten unzulässig sind. Für kürzere Auslandsaufenthalte bieten teils die Universitäten Stipendien an.
  • Das Stipendium muss bis längstens 18 Monate nach Stipendienantritt konsumiert werden.
  • Es können auch Aufenthalte in mehreren Ländern (exkl. Österreich) beantragt werden, jedoch müssen diese im Rahmen ein und desselben Antrags zusammengefasst sein.
  • Das Stipendium dient der Optimierung der Doktorarbeit; daher muss der Stipendienaufenthalt vor Einreichen der Doktorarbeit abgeschlossen sein. Aufenthalte, die über das geplante Ende des Doktoratsstudiums hinausgehen, werden nicht gefördert.
  • Ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die schon ein Mal ein Marietta Blau-Stipendium des BMBWF erhalten haben.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen bis zu drei Fachbegutachterinnen bzw. Fachgutachter vom Begutachtungsprozess ausschließen („Negativliste“). Dies ist kurz zu begründen.
  • Als Marietta Blau-Stipendiatin bzw. Stipendiat sind Sie verpflichtet, während des Stipendienaufenthaltes durchwegs am Studienort im Gastland anwesend zu sein und Ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen. Etwaige Unterbrechungen müssen umgehend der OeAD-GmbH gemeldet werden.
  • Das Auslandsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits begonnen worden sein. Die Verlängerung eines bereits über einen längeren Zeitraum hinweg angetretenen Auslandsaufenthalts ist nicht förderbar.
Einreichtermine und Konsumationszeitraum:
  • 01. Februar (Auswahl/Interviews im Juni oder Juli, Antritt: August bis Jänner)
  • 01. September (Auswahl/Interviews im Dezember oder Jänner, Antritt: Februar bis Juli)
Wählen Sie den Einreichtermin bitte so, dass der Antrittstermin in den jeweils entsprechenden oben angegebenen Zeitraum fällt. Frühere oder spätere Antrittstermine sind aus organisatorischen bzw. budgetären Gründen nicht möglich.

Hinweise zur Finanzierung:
  • Das Marietta Blau-Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei. Neben dem Marietta Blau-Stipendium für denselben Zeitraum bezogene Mittel aus öffentlicher Hand (Bund, Land, Gemeinden, EU) müssen angegeben werden. In dem Fall muss der Bedarf an zusätzlichen Mitteln für denselben Zeitraum und dasselbe Vorhaben plausibel dargestellt werden. Solche Fälle werden individuell geprüft.
  • Der zeitgleiche Bezug eines ERASMUS-Stipendiums ist nicht zulässig.
  • Für die Beurteilung der Steuerpflicht für zusätzlich zum Marietta Blau-Stipendium eingeworbene Mittel – besonders solche, die für allfällige weiterlaufende Kosten in Österreich verwendet werden – ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt zuständig. Die Verantwortung für die Erklärung und Abfuhr möglicher Weise anfallender Steuern und Abgaben liegt beim Stipendienempfänger bzw. der Stipendienempfängerin. Die OeAD-GmbH meldet die Auszahlung des Marietta Blau-Stipendiums jedenfalls an die Transparenz-Datenbank.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während der Stipendienlaufzeit keinerlei nicht wissenschaftliche Erwerbstätigkeit erlaubt. Wissenschaftliche Erwerbstätigkeit ist höchstens bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt und muss im Finanzierungsplan angegeben werden. Solche Fälle werden individuell geprüft.
Bewerbungsunterlagen:
1. Vollständig auf Deutsch ausgefülltes Bewerbungsformular (elektronisch). Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht berücksichtigt werden. Bewerberinnen bzw. Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können das Formular auch auf Englisch ausfüllen.
2. Nachweis der aktuellen Zulassung zum Doktoratsstudium.
3. Nachweis über die bereits absolvierten Semester (Studienzeitbestätigung).
4. Bescheinigung der zuständigen österreichischen Universität, aus der die Dissertationsbetreuerin bzw. der Dissertationsbetreuer und das Thema ersichtlich sind, und aus der hervorgeht, dass das Dissertationsthema angemeldet und bewilligt wurde (etwa Dissertationsvereinbarung).
5. Aktuelles Empfehlungsschreiben des Dissertationsbetreuers bzw. der Dissertationsbetreuerin (Datum, Stempel der Institution und Unterschrift d. Empfehlenden), das bei Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.
6. Exposé oder Proposal (Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes, Problemstellung und Zielsetzung, methodische Überlegungen, Zeitplan, Auswahlbibliographie) – 5 Seiten, auf Deutsch oder Englisch.
7. Eine erste Gliederung der Dissertation bzw. Abstract (ca. 1 Seite, auf Deutsch oder Englisch)
8. Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Möglichkeit, Räume und Ressourcen des Instituts zu nutzen (Stempel und Unterschrift)
9. Gegebenenfalls eine aktuelle Betreuungszusage seitens der empfangenden Gastinstitution/en (kann in Ausnahmefällen nachgereicht werden)
10. Vorlage aller für das Forschungsvorhaben notwendigen Genehmigungen (z. B. Unbedenklichkeitserklärung der Ethikkommission oder der Tierversuchskommission).
11. Gegebenenfalls Nachweis für relevante Verzögerungen im Studienverlauf (Betreuung von eigenen Kindern, Pflege naher Angehöriger, Wehr- oder Zivildienstzeiten) bzw. Nachweis für wissenschaftliche Universitätsangestellte.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h., von mehreren sehr guten Bewerberinnen und Bewerbern können nur die Bestgereihten gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom entsprechenden Budget abhängig.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich gemäß den jeweils geltenden Ausschreibungsbedingungen ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Studienbeihilfenbezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher, die im Rahmen des geförderten Studiums einen Auslandsaufenthalt absolvieren, haben zusätzlich zur Inlandsbeihilfe einen Anspruch auf „Beihilfe für ein Auslandsstudium“ (https://www.stipendium.at).
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
1. Formale Prüfung der Unterlagen.
2. Plausibilitätsprüfung.
3. Externe Fachbegutachtung des geplanten Forschungsvorhabens durch mindestens 2 Gutachterinnen bzw. Gutachter
4. Auswahlinterviews durch eine Kommission in Wien.

In Einzelfällen ist trotz größter Sorgfalt eine zeitgerechte Fachbegutachtung nicht möglich. In dem Fall muss die Bewerbung in die folgende Antragsrunde verschoben werden.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag/Zuerkennung:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis und Berichtspflicht, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen, sonstige Bedingungen und Auflagen.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
BMBWF Erlass GZ 2023-0.455.727

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mag. Katharina Cepak
T +43 (1) 53408 - 456
E marietta-blau@oead.at
https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/auslandsstipendien/marietta-blau-stipendium

Weitere Informationen erhalten Sie:
  • im Büro für internationale Beziehungen Ihrer Universität,
  • bei den Servicestellen für Doktoratsstudierende Ihrer Universität.
Informationen zu Steuerrecht, Versicherung etc.: unter http://ec.europa.eu/euraxess/
 
Letzte Änderung:
13.11.2023
 
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Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.