Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Auslandspraktikum für Studierende des Faches Deutsch als Fremdsprache (DaF)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ägypten; Algerien; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Australien; Bosnien und Herzegowina; Brasilien; Chile; China; Estland; Finnland; Georgien; Ghana; Indien; Indonesien; Iran; Japan; Jordanien; Kamerun; Kasachstan; Kirgisistan; Kuba; Marokko; Mexiko; Montenegro; Neuseeland; Polen; Portugal; Rumänien; Senegal; Serbien; Slowakei; Slowenien; Südafrika; Tadschikistan; Taiwan; Tschechische Republik; Tunesien; Ukraine; Ungarn; Usbekistan; Vietnam
 
Fachbereich:
Geisteswissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Praktika
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Abteilung Auslandsstandorte und Sprache
Dauer:
3 bis 5 Monate
Kontingent:
ca. 40 Plätze
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich;

• Monatliches Stipendium (je nach örtlichen Lebenshaltungskosten) von 800,-- EUR bis max. 1.330,-- EUR
Praktikumsplätze in der Slowakei, Tschechien und Ungarn werden mit einem Stipendium der jeweiligen AKTION gefördert, termingerechte Bewerbung notwendig - nähere Informationen unter www.scholarships.at
• Die Kosten für die Unterbringung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
• Eine Auslandsreiseversicherung bei Praktika außerhalb der EU muss selbst übernommen werden. Erst bei der Vorlage der Versicherungspolizze wird die Stipendienzuerkennung gültig.
Jedenfalls muss eine bestehende Versicherung bei einem österreichischen Krankenversicherungsträger existieren.
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Reisekostenzuschuss bis max. 1.500,-- EUR, gegen Vorlage von Originalbelegen
Zuschuss zu Visagebühren bis zu 150,-- EUR
Reisekosten zu vor Ort stattfindenden Lektoratstreffen
Impfkostenzuschuss: 50% für notwendige Impfungen, die nicht in Österreich, aber im Gastland vorgeschrieben sind, jedoch höchstens bis zu 150,-- EUR
 
Einreichtermin:
31. 03. 2024
zuletzt Nachausschreibung
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung ist ab 01.12.2023 möglich.
Die Bewerbung erfolgt online unter: www.scholarships.at

DaF-Expertinnen und -Experten
Universität Wien: Univ.-Prof. Dr. Karen Schramm
Universität Graz: Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Schmölzer-Eibinger
Universität Salzburg: Dr. Peter Mauser
Universität Klagenfurt: Carmen Peresich, MA
Universität Innsbruck: Ass.-Prof. Dr. Cordula Meißner
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • substanzielle Auslandserfahrung unter dem Gesichtspunkt der „Fremdheit“ und der „Persönlichkeitsentwicklung“
  • reflektierte Unterrichtserfahrung an einer Universität im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Das Praktikum richtet sich ausschließlich an prüfungsaktive (mind. 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende österreichischer Universitäten des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ), konkret an Studierende des Bachelor Deutsche Philologie, Masterstudierende Deutsche Philologie, Masterstudierende DaF/DaZ, Lehramtsstudierende Germanistik (Bachelor und Master);
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zertifikatskurse am Postgraduate Center der Universität Wien („Deutsch als Fremdsprache weltweit unterrichten“ sowie „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache unterrichten“), die während der Bewerbungszeit noch inskribiert sind und vor dem geplanten Praktikumsantritt den Zertifikatskurs absolviert haben.

Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen bei Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfüllt sein:
  • Aufrechte Inskription an einer der folgenden Universitäten: Universität Innsbruck, Universität Klagenfurt, Universität Graz, Universität Salzburg oder Universität Wien.
  • Die Teilnahme am Vorbereitungskolloquium an der Universität Wien im Sommersemester vor Antritt der Reise ist für alle, die einen Praktikumsplatz erhalten haben, verpflichtend.
  • Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Sprachkenntnisse:
Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.

Bewerbungsdokumente:
a. Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Zielländer
b. bisherige Leistungen in DaF/DaZ (Sammelzeugnis)
c. Lebenslauf

Zielinstitutionen:
Das Praktikum kann nur an einer der unter www.oead.at genannten Zielinstitutionen absolviert werden:
Ägypten (Kairo), Algerien (Oran), Argentinien (Mendoza), Armenien (Jerewan), Aserbaidschan (Baku), Australien (Sydney), Bosnien und Herzegowina (Mostar, Sarajevo), Brasilien (Curitiba, Porto Alegre, Rio de Janeiro), Chile (Santiago), China (Peking, Shanghai), Estland (Tallinn), Finnland (Oulu), Georgien (Tblissi), Ghana (Accra), Indien (Neu Delhi, Pune), Indonesien (Malang), Iran (Teheran), Japan (Tokio), Jordanien (Amman), Kamerun (Douala), Kasachstan (Almaty), Kirgistan (Bischkek), Kuba (Havanna), Marokko (Fes), Mexiko (Mexiko City, Guadalajara, Guanajuato), Montenegro (Niksic), Neuseeland (Auckland), Polen (Krakau), Portugal (Braga), Rumänien (Bukarest, Constanta), Russland (Moskau, Perm, Ulan Ude, Wolgograd; wird derzeit nicht besetzt), Senegal (Dakar), Serbien (Novi Sad), Slowakei (Banska Bystrica), Slowenien (Ljubljana), Südafrika (Stellenbosch), Tadschikistan (Duschanbe), Taiwan (Kaohsiung), Tschechische Republik (Brünn, Pilsen, Prag), Tunesien (Tunis), Ukraine (Czernowitz, Kropywnyzkyj, Lemberg, ), Ungarn (Budapest), Usbekistan (Taschkent), Vietnam (Hanoi: HANU, VNU);

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
  1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. , auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig für mehrere Länder zu bewerben. Der Antrittstermin des Praktikums ist frühestens 6 Monate nach dem Einreichtermin möglich (Juli 2024).
  2. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Hospitations- und Unterrichtstätigkeit (6-8 Stunden/Woche) nachzugehen.
  3. Wenn genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, innerhalb eines Studienjahres zwei Praktika an unterschiedlichen Standorten zu absolvieren (Wintersemester und Sommersemester).
  4. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  5. Die Stipendien sind für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige.
  6. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  7. Studienbeitragsbefreiung: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität in Österreich zu erlassen.
Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zu Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren durch die Universität Wien und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung der geforderten Unterlagen (a-c) durch die zuständige Ansprechperson der Universität Wien
a. Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Zielländer
b. bisherige Leistungen in DaF/DaZ (Sammelzeugnis)
c. Lebenslauf
4. Letztentscheidung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
Sonstige Information:
Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen;
Details siehe:
https://oead.at/de/ins-ausland/lehren-im-ausland/daf-auslandspraktikum/

Den Förderungsvertrag erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten von der OeAD-GmbH. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über die OeAD-GmbH.

Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, einen Bericht (inklusive Aufenthaltsbestätigung) bei Abreise aus dem Zielland abzugeben.

BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR2014
(BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass: 2023-0.455.727

Weiterführende Informationen siehe:
https://oead.at/de/ins-ausland/lehren-im-ausland/daf-auslandspraktikum/
https://www.univie.ac.at/germanistik/studium/daf-auslandspraktika/

Kontakt an der Einreichstelle an der Universität Wien:
Mag. Orsolya Nagy
Organisationsassistentin von Univ.-Prof. Dr. Karen Schramm
Universität Wien
Institut für Germanistik
Deutsch als Fremdsprache
Porzellangasse 4. Zim. 400
A-1090 Wien
E orsolya.nagy@univie.ac.at
T +43-1-4277-42290
 
Letzte Änderung:
05.03.2024
 
© OeAD-GmbH
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