Zielsetzung:
- Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Antrag stellende können Angehörige der österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten sein (siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) weiters Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen wie von Archiven, Bibliotheken oder Museen.
Zielinstitutionen sind:
die staatlich akkreditierten Universitäten und Hochschulen
und alle Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW, sowie die ehemaligen Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes) heute: Ungarisches Forschungsnetz, weiters folgende Einrichtungen in Ungarn :
- Nationalbibliothek Széchenyi
- Ungarisches Nationalmuseum
- Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
- VERITAS Institut für Geschichtsforschung
- Institut und Archiv für Erforschung der Wende (siehe Liste der Einrichtungen in Ungarn)
- Die Bewerbung ist einmal im Jahre möglich. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können erst im nächsten Kalenderjahr einen neuerlichen Antrag stellen.
- Ein Gegenbesuch des ungarischen Forschungspartners / der ungarischen Forschungspartnerin ist für 5 Tage zur Vor-und Nachbereitung des Aufenthalts möglich.
- Eine Altersgrenze für den Partner / die Partnerin ist nicht vorgesehen, Universitätslehrer im Ruhestand sind jedoch ausgeschlossen.
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms / der Aktion abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter (https://oead.at/datenschutz/)
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen undn Stipendiaten 60 Tage nach dem Einreichtermin von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.
Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949