Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendium der Aktion Österreich-Ungarn für Lehrende (A nach H) 2024/25
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ungarn
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Stiftung Aktion Österreich-Ungarn
Dauer:
1 Monat
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

  1. Monatlicher Stipendienbeitrag für Hochschullehrende aus Österreich HUF 250.000
    Für den Gegenbesuch (max. 5 Tage) des ungarischen Professors / der ungarischen Professorin in Österreich wird ein Taggeld für Unterbringung und Verpflegung von EUR 130,- ausbezahlt.
  2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Mitgliedstaaten sollten Sie daher die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  3. Für die Organisation einer Unterkunft ist durch die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst Sorge zu tragen.
  4. Kein Reisekostenzuschuss!
 
Einreichtermin:
30. 10. 2024
Direkt bewerben
15. 12. 2024
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Das Formular ist in deutscher Sprache auszufüllen!

Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
  • Bestätigung des Arbeitgebers über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis
  • Einladungsschreiben des ungarischen Kooperationspartners/der ungarischen Kooperationspartnerin
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Antrag stellende können Angehörige der österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten sein (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) weiters Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen wie von Archiven, Bibliotheken oder Museen.

Zielinstitutionen sind:
die staatlich akkreditierten Universitäten und Hochschulen
(siehe: http://omaa.hu/dok/palyazatra_jogosultak_mo_2023-2024.pdf)
und alle Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW, sowie die ehemaligen Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes) heute: Ungarisches Forschungsnetz, weiters folgende Einrichtungen in Ungarn :
  1. Nationalbibliothek Széchenyi
  2. Ungarisches Nationalmuseum
  3. Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
  4. VERITAS Institut für Geschichtsforschung
  5. Institut und Archiv für Erforschung der Wende (siehe Liste der Einrichtungen in Ungarn)

  • Die Bewerbung ist einmal im Jahre möglich. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber können erst im nächsten Kalenderjahr einen neuerlichen Antrag stellen.
  • Ein Gegenbesuch des ungarischen Forschungspartners / der ungarischen Forschungspartnerin ist für 5 Tage zur Vor-und Nachbereitung des Aufenthalts möglich.
  • Eine Altersgrenze für den Partner / die Partnerin ist nicht vorgesehen, Universitätslehrer im Ruhestand sind jedoch ausgeschlossen.
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms / der Aktion abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter (https://oead.at/datenschutz/)
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen undn Stipendiaten 60 Tage nach dem Einreichtermin von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
  • Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017
  • Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
  • Erlass GZ 2023-0.454.949
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formalprüfung
  2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
  3. Prüfung und Bewertung durch die gemischte Stipendienkommission der Aktion Österreich-Ungarn
  4. Letztentscheidung durch das Kuratorium der Aktion Österreich-Ungarn
Sonstige Information:
Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn
Osztrák-Magyar Akció Alapítvány
H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
Postadresse: H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.

T +36-1-266-7475
E omaa@omaa.hu
www.omaa.hu
 
Letzte Änderung:
19.12.2023
 
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