Antragstellende können nur Studierende des Studienganges „Mitteleuropäische Studien – Diplomatie“ der Andrássy Universität Budapest sein.
Altersgrenze: Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient jedoch der Nachwuchsförderung, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Zielsetzung:
- Förderung des wissenschaftlichen und beruflichen Nachwuchses
- Erwerb von Erfahrung im Bereich „Angewandte Kulturdiplomatie“
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Tätigkeit nachzugehen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
- Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Sipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten 60 Tage nach dem Einreichtermin von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln. Eine Kopie des Berichtes ist an die Studiengangsleitung "Mitteleuropäische Studien-Diplomatie" der Andrássy Universität zu übermitteln. Der Bericht enthält folgende Teile:
Darstellung der absolvierten Aufgaben und Tätigkeiten und persönliche Erfahrungen,
Beschreibung des persönlichen Nutzens,
Bestätigung der aufnehmenden Institution über die Anwesenheit vor Ort,
ETN-Auszug aus dem die Anrechnung des Stipendienaufenthaltes ersichtlich ist
Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBI.I Nr. 164/2017
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949