Zielsetzung:
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Bewerben können sich:
Um dieses Forschungsstipendium können sich
hochqualifizierte Postdocs (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) von öffentlichen, staatlichen und privaten Universitäten bzw. Hochschulen (
https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) oder aus der Slowakischen Akademie der Wissenschaften bewerben, bei denen zum Zeitpunkt des Einreichtermins
nicht mehr als 10 Jahre seit Verleihung ihres Doktortitels (gemeint ist PhD. oder äquivalent) vergangen sind, die jedoch noch keine Habilitierung hinter sich haben.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in Österreich haben und die an einer slowakischen Institution beschäftigt sind, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in Österreich nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.
Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden.
Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.
Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Zielinstitution:
Das können auf österreichischer Seite öffentliche bzw. private Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen (
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) und Institute der Österreichischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Einladung einer dieser Institutionen notwendig.
An der gastgebenden Forschungsstätte sollen neue wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Verfahren und Techniken etabliert werden. Das erworbene Know-how für die österreichische bzw. slowakische Wissenschaft soll nutzbar gemacht werden und auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise der Antragstellerin bzw. des Antragstellers soll die wissenschaftliche Qualität der gastgebenden Forschungseinrichtung nachhaltig gestärkt werden. Beide Seiten sollen von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. In der Folge soll die Kooperation mit der Herkunftsinstitution der Stipendiatinnen bzw. der Stipendiaten nach deren Rückkehr zum Nutzen und der Belebung der österreichischen bzw. slowakischen Forschungslandschaft gestärkt werden.
Generell sind die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass
- die für die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen gängigen Quellennachweise auch bei der Verfassung des Antrags zu erbringen sind;
- Veröffentlichungen so zu verfassen sind, dass alle Ergebnisse stets nachvollziehbar sind;
- das Gebot der Offenheit, Anerkennung der wissenschaftlichen Verdienste und Kollegialität unter den Forschenden zu beachten ist.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
- Bewerberinnen und Bewerber, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.
- Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in Österreich gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/datenschutz/.