Zielsetzung:
Förderung des Zieles der EU wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll.
Förderung des gegenseitigen Verständnisses.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind ordentliche Studierenden, die an einer der antragsberechtigten Institutionen studieren (bisherige Studiendauer: mind. 2 Semester an der jeweiligen Institution), sowie Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.
Für dieses Sommersprachkursstipendium können nur Antragstellerinnen und Antragsteller eine Förderung bekommen, die an öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, akkreditierten Privatuniversitäten oder pädagogischen Hochschulen in Österreich studieren bzw. angestellt sind sowie Teilnehmende am österreichischen Stipendienprogramm „Auslandslektoratsstellen für deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde an ausländischen Universitäten“.
Die Stipendien werden für die Monate Juli und August vergeben.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Es wird jedoch jenen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Stipendienvergabe der Vorzug erteilt, die zum aktuellen Einreichtermin das Alter von 35 Jahren noch nicht erreicht haben.
Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der
OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].