Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Sommersprachkursstipendien der Aktion Österreich-Tschechien - Outgoing (A nach CZ)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Tschechische Republik
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Sommerstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Haus für internationale Zusammenarbeit (DZS in Tschechien) im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich – Tschechien.
Dauer:
3 oder 4 Wochen
Kontingent:
20 Plätze, abhängig vom Budget der AKTION
Überblick über die angebotenen Plätze an den Sommerschulen für Tschechisch auf der AKTION Webseite
oder unter https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/sommerkurse/
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

Kursgebühren werden von der Aktion übernommen, die Kursgebühren decken folgendes ab:
  • Unterricht
  • Verpflegung 3-mal täglich
  • Unterkunft
  • Landeskundliches Programm und Kulturprogramm – z. B. Ausflüge und Vorführungen, die im Rahmen des Kurses organisiert werden
Reisekosten sind von Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.

Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Tschechien sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
 
Einreichtermin:
15. 03. 2025
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Die Einreichung erfolgt online.

Die Einreichung wird ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin freigeschaltet.

Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Eine Übersicht der tschechischen Universitäten, an denen Sommersprachkurse im Jahr 2024 stattfinden werden, finden Sie auf der Webseite der AKTION.

Bei der online Bewerbung ist ein Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrenden bzw. eines Hochschullehrenden der Heimatsuniversität sowie ein Sammelzeugnis/eine Studienbestätigung für die noch nicht abgeschlossene Studienabschnitte und ein Diplomprüfungszeugnis/ein Diploma Supplement für abgeschlossene Studienabschnitte hochzuladen.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung des Zieles der EU wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll.
Förderung des gegenseitigen Verständnisses.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind ordentliche Studierenden, die an einer der antragsberechtigten Institutionen studieren (bisherige Studiendauer: mind. 2 Semester an der jeweiligen Institution), sowie Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.

Für dieses Sommersprachkursstipendium können nur Antragstellerinnen und Antragsteller eine Förderung bekommen, die an öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, akkreditierten Privatuniversitäten oder pädagogischen Hochschulen in Österreich studieren bzw. angestellt sind sowie Teilnehmende am österreichischen Stipendienprogramm „Auslandslektoratsstellen für deutsche Sprache, österreichische Literatur und Landeskunde an ausländischen Universitäten“.
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

Die Stipendien werden für die Monate Juli und August vergeben.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Es wird jedoch jenen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Stipendienvergabe der Vorzug erteilt, die zum aktuellen Einreichtermin das Alter von 35 Jahren noch nicht erreicht haben.

Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Bei den Sommersprachkursstipendien erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten von dem Programmbüro der AKTION in Prag eine Verständigung per E-Mail, in der mitgeteilt wird, für welchen Sommersprachkurs sie nominiert wurden. Ein offizielles Zuerkennungsschreiben (Förderungsvertrag) mit ausführlicheren Informationen erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt von der veranstaltenden Universität in Tschechien.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH und dem Programmbüro der AKTION elektronisch einen Bericht zu übermitteln. An mpc@oead.at und an aktion@dzs.cz.
Die Stipendienberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz in der geltender Fassung 1986 BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinie 2014 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 208/2014, die subsidiär anwendbar ist
Kulturabkommen zwischen Österreich und Tschechien BGBl III/38/2009
OeAD-Gesetz in der geltenden Fassung BGBI. I Nr. 99/2008
Forschungsfinanzierungsgesetz in der geltenden Fassung BGBl. I Nr. 75/2020
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Programmstipendien“ gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
H: aktion.dzs.cz
 
Letzte Änderung:
06.12.2024
 
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