Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendium der Aktion Österreich-Ungarn für Kurzaufenthalte (H nach A) 2025/26
Herkunftsland:
Ungarn
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Stiftung Aktion Österreich-Ungarn
Dauer:
Max. 5 Tage
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
  1. Stipendienrate: Max. 5 Tage Aufenthaltskosten für Aufenthalte der Ungarn /Ungarinnen in Österreich (5 x 60.000 HUF).
  2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Mitgliedstaaten sollten Sie daher die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  3. Einmalige Reisekostenerstattung in HUF gegen Rechnung
 
Einreichtermin:
Jederzeit
Laufend im Jahr 2025
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Das Formular ist in deutscher Sprache auszufüllen!

Folgende Dokumente sind von Doktoratsstudierenden bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
  • Bestätigung über den Status als PhD-Studierender/Studierende (alle drei Arten von PhD-Status sind zulässig!) und Empfehlungsschreiben der Lehrstuhlleitung in deutscher Sprache
  • Publikationen und Kurzbeschreibung des Besuches, zu besuchender Partner im anderen Land sollen angegeben werden.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Informationen in ungarischer Sprache finden Sie unter: www.omaa.hu
Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn eingereicht werden. Pro Jahr ist nur ein Kurzaufenthalt möglich.

Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
Zielinstitution:
Österreichische Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html).
Weiters die Österreichische Akademie der Wissenschaften und weitere wissenschaftliche Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen.

Antragsberechtigt:
Bewerben können sich Doktoratsstudierende, weiters Angehörige der staatlichen Universitäten und Hochschulen in Ungarn
(siehe: http://omaa.hu/dok/palyazatra_jogosultak_mo_2023-2024.pdf)
und Angehörige aller Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW, sowie die ehemaligen Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes) heute: Ungarisches Forschungsnetz, weiters folgender Einrichtungen in Ungarn :
  1. Nationalbibliothek Széchenyi
  2. Ungarisches Nationalmuseum
  3. Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
  4. VERITAS Institut für Geschichtsforschung
  5. Institut und Archiv für Erforschung der Wende für Kurzaufenthalte im jeweils anderen Land z.B. für Teilnahme an Fachkongressen, Tagungen und für Kontaktaufnahmen.

Allgemeine Hinweise:
Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
  • Bundesministeriengesetz 1986 (in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017)
  • Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
  • Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024.0.531.833
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formalprüfung
    Formale Kriterien:
    Publikationen und Kurzbeschreibung des Besuches, zu besuchender Partner im anderen Land
    Im Falle von PhD Studenten und Assistenten Empfehlung des Lehrstuhlleiters in deutscher Sprache
  2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
  3. Prüfung und Bewertung durch die gemischte Stipendienkommission der Aktion Österreich-Ungarn
  4. Letztentscheidung durch das Kuratorium der Aktion Österreich-Ungarn
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Die Verständigung und Überweisung/Auszahlung der bewilligten Summe erfolgt durch die Geschäftsstelle der AÖU in Ungarn:
Aktion Österreich-Ungarn / Osztrák-Magyar Akció Alapítvány
H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
Postanschrift/Postacím: H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3
T +361-266-74-75
E omaa@omaa.hu
H http://www.omaa.hu
 
Letzte Änderung:
02.01.2025
 
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