Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Sommersprachkursstipendien der Aktion (SK nach A)
Herkunftsland:
Slowakei
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Technische Wissenschaften
Geisteswissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Sommerstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation bzw. SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich-Slowakei
Dauer:
1 Monat (abhängig von den Terminen der Kursveranstalter)
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Stipendienrate (Auszahlung durch die OeAD-GmbH): 750 Euro

2. Unterkunft und Versicherung:
  • Die Unterkunft wird bezahlt von der Aktion Österreich-Slowakei. Die OeAD-GmbH stellt eine Unterbringung zur Verfügung. Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich 24 Euro als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Österreich sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.
3. Kursgebühren werden von der Aktion Österreich-Slowakei bezahlt.

4. Reisekosten sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.
 
Einreichtermin:
15. 03. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Dokumente beizulegen:
  • Motivationsschreiben für den Sprachkursaufenthalt
  • Ein Empfehlungsschreiben einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (freiwillig)
  • Falls vorhanden: Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach höchsterreichter abgeschlossener Stufe des Hochschulstudiums
  • Bestätigung über das Studium an der Universität (von der Studienabteilung, es reicht auf Slowakisch)
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des Zieles der EU wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung der Verbesserung der Sprachkompetenz von Studierenden

Bewerben können sich:
Um dieses Sommerstipendium können sich Studierende bzw. Angehörige aus bestimmten Fachbereichen von öffentlichen, staatlichen und privaten Hochschuleinrichtungen (https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) oder der Slowakischen Akademie der Wissenschaften bewerben. Jedes Jahr bestimmt das Leitungsgremium der Aktion einen Fach-(Studien-)bereich, aus dem sich Studierende um ein Stipendium bewerben können.

Das Stipendium ist an einen bestimmten Sommersprachkurs gebunden. Die Details über Ort und Kurstermine werden den erfolgreichen Antragsstellerinnen und Antragstellern nach der Bewilligung der Förderung übermittelt.

Bevorzugt werden Kandidatinnen und Kandidaten, die noch kein Sommersprachkursstipendium der Aktion im selben Studienabschnitt (Bachelor, Master) bezogen haben. Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in Österreich haben und die an einer slowakischen Institution studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in Österreich nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit in Österreich gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat). Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/ .
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine
  2. Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei.
  3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
  4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich-Slowakei
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen; Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen [https://typo3.oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/Scholars/IN_Stipendienbedingungen.pdf]

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Programmstipendien" des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

weitere Informationen erteilen:
Bereich Mobilität und Kooperation
der OeAD-GmbH
Stephan Bodinger
Ebendorferstraße 7
A-1010 Wien
T +43 1 53408-408
E stephan.bodinger@oead.at
H https://oead.at/de/

und
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei:
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
H www.aktion.saia.sk
 
Letzte Änderung:
05.12.2024
 
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