Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Stipendium zum Studium an einer österreichischen Fachhochschule
Herkunftsland:
Afghanistan; Ägypten; Algerien; Amerikanisch-Samoa; Angola; Antigua und Barbuda; Äquatorialguinea; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Äthiopien; Australien; Bahamas; Bahrain; Bangladesch; Barbados; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien; Botsuana; Brasilien; Brunei Darussalam; Burkina Faso; Burundi; Cabo Verde; Chile; China; Costa Rica; Cote d'Ivoire; Dominica; Dominikanische Republik; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Eswatini; Fidschi; Gabun; Gambia; Georgien; Ghana; Grenada; Guatemala; Guinea; Guinea-Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Iran; Israel; Jamaika; Japan; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kanada; Kasachstan; Katar; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Kolumbien; Komoren; Kongo; Kongo - Demokratische Republik; Korea - Demokratische Volksrepublik; Korea - Republik; Kuba; Kuwait; Laos; Lesotho; Libanon; Liberia; Libyen; Madagaskar; Malawi; Malaysia; Malediven; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mauritius; Mexiko; Mikronesien - Föderierte Staaten von; Mongolei; Mosambik; Myanmar; Namibia; Nauru; Nepal; Neuseeland; Nicaragua; Niger; Nigeria; Oman; Pakistan; Palästina; Palau; Panama; Papua-Neuguinea; Paraguay; Peru; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Sao Tome und Principe; Saudi-Arabien; Senegal; Seychellen; Sierra Leone; Simbabwe; Singapur; Somalia; Sri Lanka; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Sudan; Südsudan; Suriname; Syrien - Arabische Republik; Tadschikistan; Taiwan (Chinesisches Taipei); Tansania - Vereinigte Republik; Thailand; Timor-Leste; Togo; Tonga; Trinidad und Tobago; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Tuvalu; Uganda; Ukraine; Uruguay; Usbekistan; Vanuatu; Venezuela; Vereinigte Arabische Emirate; Vereinigte Staaten von Amerika; Vietnam; Westsahara; Zentralafrikanische Republik
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
4 bis 10 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate: 1.300 Euro

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 330 Euro bis 800 Euro (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich 24 Euro als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 55 Euro bis 200 Euro (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
  • Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich 300 Euro übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzielle Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
3. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.

4. Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern („Least Developed Countries, Low Income Countries und Lower Middle Income Countries and Territories“ gem. DAC-Liste 2022/23 + Gabun, Malaysia, Namibia, Südafrika, Thailand [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/BMBWF_travel_allowance_dac_list_2022-2023_final.pdf]) bzw. Rückreise erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von bis zu 1.200 Euro ausbezahlt.
 
Einreichtermin:
01. 02. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Bewerbungsdokumente:
Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein
  • Bestätigung der Heimatuniversität, dass die in Österreich abgelegten Prüfungen für das Studium an der Heimatuniversität angerechnet werden (zum Beispiel „Learning Agreement“).
  • Aufnahmebestätigung ("Acceptance Letter") durch die Fachhochschule als Austauschstudierende bzw. Austauschstudierender oder als Freemover.
  • Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto).
  • Gescannte Kopie eines Sammelzeugnisses über die bisher abgelegten Prüfungen.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich

Bewerben können sich:
  1. Studierende, die ein Masterstudium an einer Hochschule in einem oben genannten Land durchführen oder
  2. Studierende, die im Rahmen eines Bachelor/Diplomstudiums an einer Hochschule in einem oben genannten Land bei Stipendienantritt mindestens vier Semester erfolgreich absolviert haben.
Das Stipendium wird nur für Studienvorhaben zuerkannt, die in der beantragten Stipendienlaufzeit (max. 10 Monate) auch abschließbar sind.

Bewerberinnen und Bewerber müssen als Austauschstudierende oder Freemover von einer österreichischen Fachhochschule aufgenommen werden. Eine Aufnahmebestätigung durch die Fachhochschule Ihrer Wahl muss der Bewerbung bereits angeschlossen sein. (Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit der ausgewählten Fachhochschule auf!)

Das Studienangebot der österreichischen Fachhochschulen finden Sie unter https://www.fachhochschulen.ac.at/. Das Studienangebot lässt sich grob in folgende Themenfelder zusammenfassen: „Wirtschaft“, „Tourismus“, „Wirtschaft und Technik“, „Technik/Biotechnik“, „Medien und Design“ sowie „Gesundheit und Soziales".

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Im Rahmen dieses Programms kann man nur einmal ein Stipendium konsumieren.

Leistungsnachweis über den Studienaufenthalt in Österreich:
Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen im Semester Prüfungen über mindestens 16 ECTS-Punkte ablegen. Ist das Stipendium für einen Zeitraum zuerkannt worden, der über ein Semester hinausgeht, ist die Fortführung des Stipendiums nur möglich, wenn im ersten Semester die 16 ECTS-Punkte erreicht worden sind. Der Nachweis darüber ist bis zum 15. März 2026 zu erbringen. Werden die 16 ECTS-Punkte nicht erreicht, endet das Stipendium mit Ende März 2026 automatisch.

Höchstalter:
35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. Oktober 1989)

Sprachkenntnisse:
Sehr gute Kenntnisse der englischen und/oder deutschen Sprache.

FAQs - Häufig gestellte Fragen: [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-stipendium-fachhochschule/]:
Bitte lesen Sie unsere Antworten auf wichtige Fragen zur Bewerbung und den Bewerbungsvoraussetzungen für dieses Stipendium.

Allgemeine Hinweise:
  • Stipendien für Studienzwecke werden nur für Studien an Fachhochschulen vergeben, bei denen die Studienplatzkosten zum überwiegenden Teil vom BMBWF getragen werden.
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschuleinrichtung.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen!

Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Expertinnen und Experten
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien (ARR) 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm „Stipendienprogramme INCOMING“ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_INCOMING_fuer_24-29_--_2024-05-21_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.844

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Stephan Bodinger
T +43 1 53408-408
E mach-fh@oead.at
H https://oead.at/
 
Letzte Änderung:
10.10.2024
 
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