Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Habilitationsstipendien für Postdoktoranden der AKTION Österreich-Tschechien (A nach CZ)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Tschechische Republik
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Haus für internationale Zusammenarbeit (DZS in Tschechien) im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich – Tschechien.
Dauer:
bis 5 Monate
Kontingent:
Bis zu 3 hochqualifizierte PostDocs (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher Universitäten und Hochschulen), bei denen zum Zeitpunkt des Einreichtermins nicht mehr als 10 Jahre seit Verleihung ihres Doktortitels (gemeint ist PhD oder äquivalent) vergangen sind, die jedoch noch nicht habilitiert sind).
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate: CZK 27.000,--
2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Tschechien sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
 
Einreichtermin:
15. 03. 2025
für Aufenthalte im akademischen Jahr 2025/2026
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Die Einreichung erfolgt online.

Die Einreichung wird ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin freigeschaltet.

Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokument hoch:
  • 1 Betreuungszusage der Zielorganisation (eine Stellungnahme der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes, Departmentleiterin bzw. Departmentleiters zum geplanten Forschungsaufenthalt als Bestätigung, dass die Antragstellende bzw. der Antragstellende als Forscherin bzw. Forschender an der Zielinstitution betreut wird, auf Deutsch oder Englisch)
  • Kopie des DIPLOMA SUPPLEMENT
  • Liste zum Beleg der internationalen Publikationstätigkeit
  • 1 Empfehlungsschreiben der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes, bzw. der Dekanin bzw. des Dekans der Heimatuniversität zum Forschungsaufenthalt (Deutsch oder Englisch)
  • Karenzierung - Bestätigung der Heimatuniversität, in der garantiert wird, dass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat für 6 Monate karenziert wird und das Dienstverhältnis nach Ablauf des Stipendiums wiederaufgenommen wird
Sorgfältig auszuführen ist unter www.scholarships.at der Punkt „Research Proposal“. Hier ist eine umfassende und verständliche Darstellung des Forschungsvorhabens hinsichtlich Ausgangspunkts (These), Methodik und Zielsetzung zu formulieren.

Der Antrittstermin des Forschungsaufenthaltes ist frühestens 6 Monate nach dem Einreichtermin möglich!
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Habilitation. An der gastgebenden Forschungsstätte sollen neue wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Verfahren und Techniken etabliert werden, das erworbene Know-how für die österreichische bzw. tschechische Wissenschaft nutzbar gemacht und auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise der Antragstellerin/des Antragstellers die wissenschaftliche Qualität der gastgebenden Forschungseinrichtung nachhaltig gestärkt werden. Beide Seiten sollen von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. In der Folge soll die Kooperation mit der Herkunftsinstitution der Stipendiatinnen und Stipendiaten nach deren Rückkehr zum Nutzen und der Belebung der österreichischen bzw. tschechischen Forschungslandschaft gestärkt werden.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.

Antragsberechtigte Institutionen sind öffentliche bzw. staatliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, sowie akkreditierte Privatuniversitäten. Siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

Zielinstitution sind öffentliche Hochschulen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] in Tschechien.

Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungsvereinbarung mit der Universität oder Hochschule notwendig.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Bis zu 10 Jahre nach Verleihung des Doktortitels. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuches, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw möglich sein.

Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d. h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontigent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipedien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Wichtige Hinweise:
Generell sind die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass die für die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen gängigen Quellennachweise auch bei der Verfassung des Antrags zu erbringen sind; Veröffentlichungen so zu verfassen sind, dass alle Ergebnisse stets nachvollziehbar sind; das Gebot der Offenheit, Anerkennung der wissenschaftlichen Verdienste und Kollegialität unter den Forschenden zu beachten ist.

Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung durch das Programmbüro in Prag
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt durch das Leitungsgremium der AKTION Österreich – Tschechien
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter übernehmen zwei unabhängige externe Gutachterinnen und Gutachter
4. Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag im oben genannten Verfahren mit mehr als 75 Prozent bewertet wurde, werden zum persönlichen Interview mit der vom Leitungsgremium ernannten Auswahlkommission eingeladen. Das Interview ist ein fester Bestandteil des Auswahlverfahrens. Das Interview kann auf Deutsch oder Englisch geführt werden, die Entscheidung liegt bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber. Nach den Interviews entscheidet die Auswahlkommission über die Zuerkennung der Stipendien.
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Stipendienbescheid, Informationsblatt, Annahmeerklärung) welcher vom Programmbüro der AKTION in Prag ausgestellt wird, regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH einen Bericht zu übermitteln. Weiter ist die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet einen kompletten bzw. ergänzten Abschlussbericht dem Programmbüro der AKTION in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monates nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes einzureichen.
Die Stipendienschlussberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz in der geltender Fassung 1986 BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinie 2014 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 208/2014, die subsidiär anwendbar ist
Kulturabkommen zwischen Österreich und Tschechien BGBl III/38/2009
OeAD-Gesetz in der geltenden Fassung BGBI. I Nr. 99/2008
Forschungsfinanzierungsgesetz in der geltenden Fassung BGBl. I Nr. 75/2020
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Programmstipendien“ gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
H: aktion.dzs.cz
 
Letzte Änderung:
06.12.2024
 
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