Zielsetzung:
- substanzielle Auslandserfahrung unter dem Gesichtspunkt der „Fremdheit“ und der „Persönlichkeitsentwicklung“
- reflektierte Unterrichtserfahrung an einer Universität im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Das Praktikum richtet sich ausschließlich an prüfungsaktive (mind. 8 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende österreichischer Universitäten des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ), konkret an Bachelorstudierende Deutsche Philologie, Masterstudierende Deutsche Philologie, Masterstudierende DaF/DaZ, Lehramtsstudierende Germanistik (Bachelor und Master);
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zertifikatskurse am Postgraduate Center der Universität Wien („Deutsch als Fremdsprache weltweit unterrichten“ sowie „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache unterrichten“), die während der Bewerbungszeit noch inskribiert sind und vor dem geplanten Praktikumsantritt den Zertifikatskurs absolviert haben.
Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen bei Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfüllt sein:
- Aufrechte Inskription an einer der folgenden Universitäten: Universität Innsbruck, Universität Klagenfurt, Universität Graz, Universität Salzburg oder Universität Wien.
- Die Teilnahme am Vorbereitungskolloquium an der Universität Wien im Sommersemester vor Antritt der Reise ist für alle, die einen Praktikumsplatz erhalten haben, verpflichtend.
- Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Sprachkenntnisse:
Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.
Bewerbungsdokumente:
a. Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Zielländer
b. bisherige Leistungen in DaF/DaZ (Sammelzeugnis)
c. Lebenslauf
Zielinstitutionen:
Das Praktikum kann nur an einer der unter
www.oead.at genannten Zielinstitutionen absolviert werden:
Ägypten (Kairo), Algerien (Oran), Argentinien (Mendoza), Armenien (Jerewan), Aserbaidschan (Baku), Australien (Sydney), Bosnien und Herzegowina (Mostar, Sarajevo), Brasilien (Curitiba, Porto Alegre, Rio de Janeiro), Chile (Santiago), China (Peking), Estland (Tallinn), Finnland (Oulu), Georgien (Tblissi), Ghana (Accra), Indien (Neu Delhi, Pune), Indonesien (Malang), Iran (Teheran), Japan (Tokio), Jordanien (Amman), Kamerun (Douala), Kasachstan (Almaty), Kirgistan (Bischkek), Kuba (Havanna), Marokko (Fes), Mexiko (Mexiko City, Guadalajara, Guanajuato), Mongolei (Ulan Bator), Montenegro (Niksic), Neuseeland (Auckland), Polen (Krakau), Portugal (Braga), Rumänien (Bukarest, Constanta), Senegal (Dakar), Serbien (Novi Sad), Slowakei (Banska Bystrica), Slowenien (Ljubljana), Südafrika (Stellenbosch), Tadschikistan (Duschanbe), Taiwan (Chinesisches Taipeh) (Kaohsiung), Tschechische Republik (Brünn, Pilsen, Prag), Tunesien (Tunis), Ukraine (Czernowitz, Kropywnyzkyj, Lemberg), Ungarn (Budapest), Usbekistan (Taschkent), Vietnam (Hanoi: HANU, VNU);
Die Standorte in der Ukraine können derzeit bis auf Weiteres nur online von Österreich aus betreut werden.
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. , auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig für mehrere Länder zu bewerben. Der Antrittstermin des Praktikums ist frühestens 6 Monate nach dem Einreichtermin möglich (Juli 2025).
- Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Hospitations- und Unterrichtstätigkeit (6-8 Stunden/Woche) nachzugehen.
- Wenn genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, innerhalb eines Studienjahres zwei Praktika an unterschiedlichen Standorten zu absolvieren (Wintersemester und Sommersemester).
- Die Stipendien sind für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Studienbeitragsbefreiung: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität in Österreich zu erlassen.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zu Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/