Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Junior-Lektorat (Auslandspraktikum Deutsch als Fremdsprache (DaF) )
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ägypten; Algerien; Argentinien; Armenien; Aserbaidschan; Australien; Bosnien und Herzegowina; Brasilien; Chile; China; Estland; Finnland; Georgien; Ghana; Indien; Indonesien; Iran; Japan; Jordanien; Kamerun; Kasachstan; Kirgisistan; Kuba; Marokko; Mexiko; Mongolei; Montenegro; Neuseeland; Polen; Portugal; Rumänien; Senegal; Serbien; Slowakei; Slowenien; Südafrika; Tadschikistan; Taiwan (Chinesisches Taipei); Tschechische Republik; Tunesien; Ukraine; Ungarn; Usbekistan; Vietnam
 
Fachbereich:
Geisteswissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Praktika
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Abteilung Auslandsstandorte und Sprache
Dauer:
3 bis 5 Monate
Kontingent:
ca. 40 Plätze
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich;

• Monatliches Stipendium (je nach örtlichen Lebenshaltungskosten) von EUR 850 bis max. EUR 1.400;
Ukraine (online): monatliches Stipendium von EUR 705; Förderungen in der Ukraine können nur für Praktika im Ausmaß von fünf Monaten in Anspruch genommen wrden.
Praktikumsplätze in der Slowakei, Tschechien und Ungarn werden mit einem Stipendium der jeweiligen AKTION gefördert, termingerechte Bewerbung ist notwendig - nähere Informationen unter www.scholarships.at
• Die Kosten für die Unterbringung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
• Die Kosten für eine Auslandsreiseversicherung bei Praktika außerhalb der EU müssen selbst übernommen werden.
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger bei aufrechter Krankenversicherung in Österreich. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.

Bei außereuropäischen Standorten muss eine Praktikumsdauer von mindestens vier Monaten gewählt werden.

Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.
 
Einreichtermin:
31. 01. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung ist ab 01.12.2024 möglich.
Die Bewerbung erfolgt online unter: www.scholarships.at

DaF-Expertinnen und -Experten
Universität Wien: Univ.-Prof. Dr. Karen Schramm
Universität Graz: Univ.-Prof. Mag. Dr. Sabine Schmölzer-Eibinger
Universität Salzburg:Univ.-Prof. Dr. Andrea Ender
Universität Klagenfurt: Mag. Dr. Manuela Glaboniat
Universität Innsbruck: Ass.-Prof. Mag. Dr. Lesya Skintey
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • substanzielle Auslandserfahrung unter dem Gesichtspunkt der „Fremdheit“ und der „Persönlichkeitsentwicklung“
  • reflektierte Unterrichtserfahrung an einer Universität im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Das Praktikum richtet sich ausschließlich an prüfungsaktive (mind. 8 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende österreichischer Universitäten des Faches Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ), konkret an Bachelorstudierende Deutsche Philologie, Masterstudierende Deutsche Philologie, Masterstudierende DaF/DaZ, Lehramtsstudierende Germanistik (Bachelor und Master);
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zertifikatskurse am Postgraduate Center der Universität Wien („Deutsch als Fremdsprache weltweit unterrichten“ sowie „Deutsch als Zweit- und Fremdsprache unterrichten“), die während der Bewerbungszeit noch inskribiert sind und vor dem geplanten Praktikumsantritt den Zertifikatskurs absolviert haben.

Die nachfolgenden Voraussetzungen müssen bei Bewerbung für einen Praktikumsplatz erfüllt sein:
  • Aufrechte Inskription an einer der folgenden Universitäten: Universität Innsbruck, Universität Klagenfurt, Universität Graz, Universität Salzburg oder Universität Wien.
  • Die Teilnahme am Vorbereitungskolloquium an der Universität Wien im Sommersemester vor Antritt der Reise ist für alle, die einen Praktikumsplatz erhalten haben, verpflichtend.
  • Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Sprachkenntnisse:
Lehrpersonen-adäquate Deutschkenntnisse und die Fähigkeit, die deutsche Sprache auch in der österreichischen Varietät zu vermitteln, werden vorausgesetzt.

Bewerbungsdokumente:
a. Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Zielländer
b. bisherige Leistungen in DaF/DaZ (Sammelzeugnis)
c. Lebenslauf

Zielinstitutionen:
Das Praktikum kann nur an einer der unter www.oead.at genannten Zielinstitutionen absolviert werden:
Ägypten (Kairo), Algerien (Oran), Argentinien (Mendoza), Armenien (Jerewan), Aserbaidschan (Baku), Australien (Sydney), Bosnien und Herzegowina (Mostar, Sarajevo), Brasilien (Curitiba, Porto Alegre, Rio de Janeiro), Chile (Santiago), China (Peking), Estland (Tallinn), Finnland (Oulu), Georgien (Tblissi), Ghana (Accra), Indien (Neu Delhi, Pune), Indonesien (Malang), Iran (Teheran), Japan (Tokio), Jordanien (Amman), Kamerun (Douala), Kasachstan (Almaty), Kirgistan (Bischkek), Kuba (Havanna), Marokko (Fes), Mexiko (Mexiko City, Guadalajara, Guanajuato), Mongolei (Ulan Bator), Montenegro (Niksic), Neuseeland (Auckland), Polen (Krakau), Portugal (Braga), Rumänien (Bukarest, Constanta), Senegal (Dakar), Serbien (Novi Sad), Slowakei (Banska Bystrica), Slowenien (Ljubljana), Südafrika (Stellenbosch), Tadschikistan (Duschanbe), Taiwan (Chinesisches Taipeh) (Kaohsiung), Tschechische Republik (Brünn, Pilsen, Prag), Tunesien (Tunis), Ukraine (Czernowitz, Kropywnyzkyj, Lemberg), Ungarn (Budapest), Usbekistan (Taschkent), Vietnam (Hanoi: HANU, VNU);

Die Standorte in der Ukraine können derzeit bis auf Weiteres nur online von Österreich aus betreut werden.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
  1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. , auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig für mehrere Länder zu bewerben. Der Antrittstermin des Praktikums ist frühestens 6 Monate nach dem Einreichtermin möglich (Juli 2025).
  2. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Hospitations- und Unterrichtstätigkeit (6-8 Stunden/Woche) nachzugehen.
  3. Wenn genügend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen, ist es auch möglich, innerhalb eines Studienjahres zwei Praktika an unterschiedlichen Standorten zu absolvieren (Wintersemester und Sommersemester).
  4. Die Stipendien sind für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige.
  5. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  6. Studienbeitragsbefreiung: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität in Österreich zu erlassen.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zu Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren durch die Universität Wien und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung:

1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung der geforderten Unterlagen (a-c) durch die zuständige Ansprechperson der Universität Wien
a. Motivationsschreiben mit Angabe der gewünschten Zielländer
b. bisherige Leistungen in DaF/DaZ (Sammelzeugnis)
c. Lebenslauf
4. Letztentscheidung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF)
Sonstige Information:
Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen;
Details siehe:
https://oead.at/de/ins-ausland/lehren-im-ausland/daf-auslandspraktikum/

Den Förderungsvertrag erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten von der OeAD-GmbH. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt über die OeAD-GmbH.

Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, einen Bericht (inklusive Aufenthaltsbestätigung) bei Abreise aus dem Zielland abzugeben.

Nebentätigkeit:
Den Förderungsnehmenden ist keinerlei nicht wissenschaftliche Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: maximal EUR 518,44 pro Monat) gestattet. Geringfügige Tätigkeiten müssen dem OeAD nicht gemeldet werden.

Force majeure 2025/26:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung von BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinie (ARR) 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die
subsidiär anwendbar ist.
OeAD-Gesetz, BGBL. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderprogramm "Lehre im Ausland" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2024-2026) in der geltenden Fassung [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/OeAD_Stamm/Ins_Ausland/Lektoratsprogramm/SRL_Lehre_im_Ausland_24-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]

Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.882

Kontakt an der Universität Wien:
Mag. Orsolya Nagy
Organisationsassistentin von Univ.-Prof. Dr. Karen Schramm
Universität Wien
Institut für Germanistik
Deutsch als Fremdsprache
Porzellangasse 4. Zim. 400
A-1090 Wien
T +43 (1) 4277-42290
E orsolya.nagy@univie.ac.at
H https://www.germ.univie.ac.at/studium/daf-auslandspraktika/

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
MMag. Dr. Yasmin El-Hariri
T +43 1 53408-477
E yasmin.el-hariri@oead.at
H https://oead.at/de/ins-ausland/lehren-im-ausland/junior-lektorate
 
Letzte Änderung:
02.12.2024
 
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