Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Richard Plaschka-Stipendium
Herkunftsland:
Alle exkl. Österreich
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Geisteswissenschaften
Geschichte, Archäologie
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
4 bis 18 Monate
Die erste Zuerkennung erfolgt für bis zu 12 Monate, nach einer erfolgreichen Evaluierung ist eine Verlängerung bis zu 18 Monaten möglich.
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate: 2.500 Euro

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 330 Euro bis 800 Euro (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 24,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
  • Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 55 Euro bis 200 Euro (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab).
  • Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden.

3. Hinweis zum Reisekostenzuschuss: Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern ("Least Developed Countries, Low Income Countries and Low Middle Income Countries and Territories" gem. DAC-Liste 2022/23 + Gabun, Malaysia, Namibia, Südafrika, Thailand.[https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/BMBWF_travel_allowance_dac_list_2022-2023_final.pdf] bzw. Rückreise, erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von bis zu 1.200 Euro ausbezahlt.

4. Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich 300 Euro übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzielle Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
 
Einreichtermin:
01. 03. 2025
zuletzt
Bewerbungsformular:
Bewerbungsdokumente:
Folgende Dokumente sind bei der Online Bewerbung unter https://www.scholarships.at hochzuladen:
  • Zwei Empfehlungsschreiben von habilitierten oder gleichwertig anzuerkennenden Universitätslehrenden, die nicht die wissenschaftliche Betreuung in Österreich zugesagt haben (die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen aber Briefkopf, Datum und Unterschrift der/des Empfehlenden aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein);
  • Zusage einer/eines habilitierten Lehrenden an einer österreichischen Zielinstitution über die wissenschaftliche Betreuung;
  • Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto);
  • Gescannte Kopie der Hochschulzeugnisse über Ihre abgeschlossenen Diplom- oder Master- bzw. PhD- oder Doktoratsstudien;
  • Wissenschaftliches Exposé und Bibliographie zum Forschungsvorhaben in Österreich;
  • Nachweis einer Lehrverpflichtung;
  • Nachweis einer Anstellung an einer Hochschule.
Nur für Praedocs:
  • Nachweis über das aktuelle PhD- bzw. Doktoratsstudium.
Personen ohne Anstellung oder ohne Lehrerfahrungen werden auf die Ernst Mach-Stipendien hingewiesen.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Daher sollte der Stipendienaufenthalt in der ersten Hälfte der wissenschaftlichen Laufbahn stattfinden.
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks von Personen mit wissenschaftlichem Bezug zu Österreich.
Bewerben können sich:
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Personen, die sich schwerpunktmäßig mit Österreich bezogenen historischen oder historiografischen Themen befassen. Dies sind: Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Doktorats- bzw. PhD-Studierende aus Hochschulsystemen, die das Instrument der Habilitation nicht vorsehen.
Bei der Einschätzung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Richard Plaschka-Stipendienprogramm wird auch die bisherige Lehr- und Publikationstätigkeit bewertet.

Richard Plaschka-Stipendiatinnen und Stipendiaten können als Gastforscherinnen und Gastforscher an Instituten arbeiten, Studien in Bibliotheken, Archiven oder an Forschungseinrichtungen durchführen.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Die vorherige Kontaktaufnahme mit einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung (Zielinstitution) in Österreich ist unbedingt notwendig.

Nachbetreuung:
Nach der Absolvierung von mindestens 12 Stipendienmonaten und bei nachgewiesener Lehrtätigkeit als Postdoc an einer Universität im Ausland entscheidet die Richard Plaschka-Stipendienkommission in Absprache mit der wissenschaftlichen Betreuerin oder dem wissenschaftlichen Betreuer über die Aufnahme in die Nachbetreuung. Nähere Informationen dazu erteilt die OeAD-GmbH (s. u.).

Allgemeine Hinweise:
  • Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.
  • Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
  • Bei allen Stipendien für Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.
  • Für die zeitliche Planung des Aufenthaltes berücksichtigen Sie bitte, dass pro Kalenderjahr nicht mehr als 7 Stipendienmonate konsumiert werden sollten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury in einem vierstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages
3. Prüfung und Bewertung durch Fachbegutachterinnen and Fachbegutachter
4. Persönliche Interviews in Wien
Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).

Berichtspflicht:
Jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat ist verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Fördervertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis und Berichtspflicht, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen, sonstige Bedingungen und Auflagen.
Details siehe: www.oead.at/Stipendienbedingungen [https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars/vor-der-anreise/stipendienbedingungen]

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm „Stipendienprogramme INCOMING“ des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_INCOMING_fuer_24-29_--_2024-05-21_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.844

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mag. Teresa Karamat
T +43 (1) 53408 - 455
E teresa.karamat@oead.at
H https://oead.at/richard-plaschka-stipendium [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/richard-plaschka-stipendium]
 
Letzte Änderung:
08.10.2024
 
© OeAD-GmbH
Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.