Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
SHER PhD/Post-Doc Stipendien
Herkunftsland:
Kosovo
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
 
Hauptförderart:
Stipendien, Forschungsförderung
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien
Finanzierung:
National, International
Zielgruppe:
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Fördergeber:
OeAD-GmbH im Auftrag der Austrian Development Agency (ADA), ko-finanziert vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Technologie und Innovation (MESTI) der Republik Kosovo im Rahmen des SHER Projekts (Sustainable Higher Education and Research in Kosovo).
Dauer:
Post-Docs: 1-3 Monat(e)
PhDs: 1-12 Monat(e), Option auf Verlängerung (bei PhD-Studium in Österreich)
Dienstleistung:
1) Monatliche Stipendienrate: 1.300 EUR
2) einmaliger Reisekostenzuschuss: 500 EUR

3) Unterstützung und Beratung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung

a) OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten dafür sind:
- monatliche Miete: ca. 330 bis 800 EUR (abhängig von Komfortwunsch)
- monatliche Verwaltungsabgeltung: 24 EUR
*Änderungen vorbehalten und abhängig von Verfügbarkeit

b) Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 55 Euro bis 200 Euro (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.

c) Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich 300 Euro übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzielle Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.
 
Einreichtermin:
15. 01. 2025
zuletzt
Einreichstelle:
OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung
OeAD-MPC
Ebendorferstraße 7
1010 Wien
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Das Online-Formular wird in Kürze verfügbar sein. Eine Antragsstellung in Papierform ist NICHT möglich.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
• Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
• Kapazitätsentwicklung der kosovarischen Institutionen
• Qualitätssteigerung in Lehre, Forschung, Innovation und Internationalisierung sowie Beitrag zu einem nachhaltigen, faktengestützten, bedarfsorientierten und geschlechtergerechten Hochschul- und Forschungssektor im Kosovo

Zielgruppe:
a. Post-docs (inkl. Dr.med.) mit kosovarischer Staatsbürgerschaft, die an einer kosovarischen öffentlichen Universität oder anderen (Forschungs-)Einrichtung angestellt sind und Forschungsaktivitäten in Österreich durchführen möchten
b. Postgraduierte mit MA-Abschluss oder PhD-Studierende, die bereits in Österreich oder Kosovo ein PhD-Studium begonnen haben, mit kosovarischer Staatsangehörigkeit.
c. Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit, die in anderen Ländern im PhD studieren, aber eine Anbindung an eine Institution im Kosovo nachweisen können, können sich ebenfalls um einen Forschungsaufenthalt in Österreich bewerben, werden aber bei einer hohen Anzahl an gültigen Anträgen nachgereiht (keine Förderung von Studien oder Aufenthalten in anderen Ländern)

Diejenigen, die eine Anstellung oder Anbindung zu einer Institution im Kosovo nachweisen können, werden im Auswahlverfahren prioritär berücksichtigt (Nachweis sollte nach Möglichkeit erbracht werden)

Bewerbungen von unterrepräsentierten Gruppen sind besonders willkommen.

Alterslimit:
PhD-Studierende: nicht älter als 35 Jahre (oder im Ausnahmefall max. 40 Jahre im Falle anrechenbarer Betreuungszeiten)
Post-docs: nicht älter als 50 Jahre

Zeitplan/Aufenthaltszeitraum:
• (Kurzzeitige) Forschungsaufenthalte: frühestens Mai 2025, möglich bis spätestens Frühjahr 2026
• Beginn ganzes PhD-Studium (in Österreich): ab Oktober 2025

Formalkriterien:
Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular (www.scholarships.at) inklusive der Beschreibung des Studien-/Forschungsvorhabens für Österreich

Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
• Vorläufiger Arbeitsplan
• Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden (die Schreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift des/der Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sein)
• Zusage eines/r Universitätslehrenden an der österreichischen Zieluniversität für die wissenschaftliche Betreuung
• Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
• Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (Diplom-, Master-, PhD- Urkunde)
• Nachweis der Sprachkenntnisse (Englisch und/oder Deutsch)
• Sofern vorhanden: Bestätigung der (Herkunfts-) Institution (Vorlage: PDF, Word), dass
  • - die individuelle Notwendigkeit der akademischen Weiterbildung auch den Bedürfnissen der Institution und der Weiterentwicklung des Kosovo dient
  • - der Bewerber oder die Bewerberin nach Abschluss des Stipendiums (wieder) von der Herkunftsinstitution angestellt wird.
Unvollständige, zu spät eingelangte sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen!

Allgemeine Hinweise:
• Zuschussstipendium, Eigenmittel sind ggf. erforderlich!
• Bewerberinnen und Bewerber, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen. Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschuleinrichtung.
• Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig.
• Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
• Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.

Datenschutz
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz.
Auswahl:
1) Formalprüfung: OeAD-GmbH
2) Bewertung durch Fachexpert/innen
3) Letztentscheidung durch die Auswahlkommission (auf Basis der fachlichen Bewertung)
4) Bekanntgabe der Auswahl (voraussichtlich): März 2025

Bei gleicher Qualifikation können für die Entscheidung folgende Aspekte ausschlaggebend sein:
• Sandwichprogramme
• Geschlecht: um den Frauenanteil in der Forschung zu erhöhen, werden bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt
• Angehörige unterrepräsentierter Gruppen (wie etwa Studierende mit Einschränkungen, Minderheiten,...)
• Regionale Universitäten: um die Kapazitäten regionaler Hochschulen zu stärken
• Ausgewogene Abdeckung von Themen und Wissenschaftsdisziplinen, Berücksichtigung der SDGs (im Speziellen SDGs 4+9)
• Bestätigung/Bezug zu einer kosovarischen (Herkunfts-)Institution
Sonstige Information:
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Kontakt:
OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung
Mobilität und Kooperation (MPC)
Allegra Hoheisel
Ebendorferstraße 7, 1010 Wien
Österreich
T +43 1 534 08-402
E allegra.hoheisel@oead.at
www.oead.at/sher-fellowship-programme
 
Letzte Änderung:
25.11.2024
 
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Diese Datenbank wird aus Mitteln des Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.