Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Semesterstipendien und Stipendien für kurzfristige Aufenthalte der AKTION Österreich - Tschechien (A nach CZ)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Tschechische Republik
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung oder Haus für internationale Zusammenarbeit (DZS in Tschechien) im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich – Tschechien
Dauer:
1 bis 5 Monate für Diplom/Master- und PhD Studierende bzw.1 bis 3 Monate für Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Kontingent:
abhängig vom Budget der "AKTION"
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Tschechien sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.

Monatsbetrag für Wissenschafterinnen und Wissenschafter: CZK 27.000,--
Monatlicher Mobilitätszuschuss (bei einem Aufenthalt ab 2 Monaten kann aus Mitteln des BMBWF ein Mobilitätszuschuss beantragt werden): EUR 350,--
Monatsbetrag für Studierende: CZK 13.000,--
Monatsbetrag für Graduierte: CZK 15.000,--
Einreichtermin:
15. 03. 2025
für Aufenthalte im Wintersemester 2025
Direkt bewerben
15. 10. 2025
für Aufenthalte im Sommersemester 2026
Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokumente hoch:

  • 2 Empfehlungsschreiben von Lehrenden österreichischer Hochschuleinrichtungen. Medizinstudierende, die keine Abschlussarbeit verfassen, benötigen für die Bewerbung eine Bestätigung des Heimatsinstitutes, dass sie als Kandidateninnen bzw. Kandidaten für eine weitere wissenschaftliche Karriere aussichtsreich sind.
  • Studienerfolgsnachweis für noch nicht abgeschlossene Studienabschnitte; Diplomprüfungszeugnis oder Diploma Supplement für abgeschlossene Studienabschnitte; Studienbestätigung bei Doktoratsstudierenden und PhDs ohne immanente Prüfungen.
  • 1 Betreuungszusage - es wird empfohlen, im Zuge der Bewerbung mit einer akademischen Betreuerin bzw. einem akademischen Betreuer an der tschechischen Gastuniversität Kontakt aufzunehmen.
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Master-/oder Doktorarbeit, sowie wissenschaftlicher Forschungen oder Teilnahme am Programm "Junior-Lektorat (Auslandspraktikum Deutsch als Fremdsprache (DaF))".

Dieses Stipendium wird für Arbeiten an der Diplom-, Master- oder für die Dissertationsarbeit oder Absolvierung des DaF-Praktikums für die Dauer von 1 - 5 Monate (Ausnahme für Medizinstudierende im Magisterstudium) bzw. für Wissenschafterinnen und Wissenschafter für kurzfristige Forschungsaufenthalte für die Dauer von 1 - 3 Monate ausgeschrieben.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind ordentliche Studierenden, die an einer der antragsberechtigten Institutionen studieren (bisherige Studiendauer: mind. 2 Semester an der jeweiligen Institution), sowie Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.
Antragsberechtigte Institutionen sind öffentliche bzw. staatliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, sowie akkreditierte Privatuniversitäten. Siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

In der Tschechischen Republik können Studien- und Forschungsaufenthalte nur an den öffentlichen Hochschulen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] gefördert werden.

Studierende, die in Tschechien lediglich Vorlesungen absolvieren wollen, können sich im Rahmen der übrigen Mobilitätsprogramme (ERASMUS, CEEPUS) bewerben, bei diesen Stipendienprogrammen ist die Frage der Anerkennung der Studienleistungen automatisch gewährleistet.

Studierende, die noch nicht ihren Bachelor abgeschlossen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Ausnahme gelten hierfür Teilnehmende am Programm "Junior-Lektorat (Auslandspraktikum Deutsch als Fremdsprache (DaF))".

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontigent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
4. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
5. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
6. Studienbeitragbefreiung: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden auf Antrag an das Rektorat der zuständigen Universität zu erlassen.

Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Die Auswahl erfolgt anhand der online-Bewerbungsunterlagen durch die Stipendienauswahlkommission im Auftrag des Leitungsgremiums der AKTION Österreich – Tschechische Republik (Vertreter der zuständigen Ministerien, Hochschuleinrichtungen beider Länder). Das Begutachtungsverfahren wird bis Ende April bzw. bis Mitte Dezember abgeschlossen.
Die Auswahl erfolgt auf Grund der Qualität der Bewerbung und orientiert sich an den zur Verfügung
stehenden Mitteln.
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Stipendienbescheid, Informationsblatt, Annahmeerklärung), welcher vom Programmbüro der AKTION in Prag ausgestellt wird, regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Berichtspflicht; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat ist verpflichtet einen unterzeichneten und durch die Betreuerin bzw. den Betreuer bestätigten Abschlussbericht dem Programmbüro in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monates nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes einzureichen. Die Stipendienschlussberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz in der geltender Fassung 1986, BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinie 2014 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 208/2014, die subsidiär anwendbar ist
Kulturabkommen zwischen Österreich und Tschechien BGBl III/38/2009
OeAD-Gesetz in der geltenden Fassung BGBI. I Nr. 99/2008
Forschungsfinanzierungsgesetz in der geltenden Fassung BGBl. I Nr. 75/2020
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Programmstipendien“ gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
H: aktion.dzs.cz

OeAD-GmbH
Andreas Szelegowitz
T: +43 732 2468 3267
E: Andreas.Szelegowitz@oead.at
H: www.oead.at/aktionen
Letzte Änderung:
06.12.2024
Abfragedatum:
07.12.2024 03:52:04