Zielsetzung:
Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.
Antragsberechtigte Institutionen sind öffentliche bzw. staatliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, sowie akkreditierte Privatuniversitäten. Siehe
In der Tschechischen Republik können Forschungsaufenthalte nur an den
öffentlichen Hochschulen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] gefördert werden.
Lehrende an öffentlichen bzw. privaten Universitäten und Fachhochschulen, sowie Pädagogischen Hochschulen haben die Möglichkeit zweimal jährlich einmonatige Forschungsstipendien zu beantragen.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontigent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist moglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Beabeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der
OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].