Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Einmonatige Stipendien für Universitätslehrende der AKTION Österreich-Tschechien (A nach CZ)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Tschechische Republik
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Postgraduierte
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Haus für internationale Zusammenarbeit (DZS in Tschechien) im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich – Tschechien
Dauer:
1 Monat
Kontingent:
abhängig vom Budget der "AKTION"
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate CZK 27.000,--
2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Tschechien sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
Einreichtermin:
15. 03. 2025
für Aufenthalte im Zeitraum von 01.07.2025 bis zum 31.01.2026
15. 10. 2025
für Aufenthalte im Zeitraum von 01.02. bis zum 30.06.2026
Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokumente hoch:

  • 1 Empfehlungsschreiben der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes oder der Departmentleiterin bzw. des Departmentleiters der Heimatuniversität zum Forschungsaufenthalt (Deutsch oder Englisch).
  • Ein Einladungsschreiben eines Lehrenden der Gastuniversität. Verwenden Sie dafür das Formular Betreuungszusage, bzw. laden Sie die bisherige Korrespondenz hoch. Universitätslehrende, die Empfehlungen ausstellen, müssen mindestens um eine akademische Stufe höher qualifiziert sein als die Stipendienbewerberinnen und -bewerber.
  • Bei wiederholter Bewerbung um dieses Stipendium sind die Abschlussberichte der vorherigen Forschungsaufenthalte als PDF-Datei hochzuladen.
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind Personen, die an der antragsstellenden Institution in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.

Antragsberechtigte Institutionen sind öffentliche bzw. staatliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, sowie akkreditierte Privatuniversitäten. Siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

In der Tschechischen Republik können Forschungsaufenthalte nur an den öffentlichen Hochschulen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] gefördert werden.

Lehrende an öffentlichen bzw. privaten Universitäten und Fachhochschulen, sowie Pädagogischen Hochschulen haben die Möglichkeit zweimal jährlich einmonatige Forschungsstipendien zu beantragen.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontigent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist moglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Finanzierung:
Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Beabeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Die Auswahl erfolgt anhand der online-Bewerbungsunterlagen durch die Stipendienauswahlkommission im Auftrag des Leitungsgremiums der AKTION Österreich – Tschechische Republik (Vertreter der Universitäten und zuständigen Ministerien beider Länder). Das Begutachtungsverfahren wird jeweils bis Ende Mai/Anfang Juni bzw. bis Mitte Januar abgeschlossen sein
Die Auswahl erfolgt auf Grund der Qualität der Bewerbung und orientiert sich an den zur Verfügung
stehenden Mitteln.
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Stipendienbescheid, Informationsblatt, Annahmeerklärung) wird vom Programmbüro der AKTION in Prag ausgestellt und regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Berichtspflicht, Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH einen Bericht zu übermitteln.
Gleichzeitig muss der Bericht dem Programmbüro der AKTION in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monates nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes geschickt werden. Die Stipendienberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz in der geltender Fassung 1986 BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinie 2014 in der geltenden Fassung BGBl. II Nr. 208/2014, die subsidiär anwendbar ist
Kulturabkommen zwischen Österreich und Tschechien BGBl III/38/2009
OeAD-Gesetz in der geltenden Fassung BGBI. I Nr. 99/2008
Forschungsfinanzierungsgesetz in der geltenden Fassung BGBl. I Nr. 75/2020
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm “Programmstipendien“ gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
H: aktion.dzs.cz
Letzte Änderung:
06.12.2024
Abfragedatum:
07.12.2024 04:01:23