Die Förderung soll es Nachwuchstalenten ermöglichen, sich ein Jahr lang ausschließlich ihrem Schaffen zu widmen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Student/innen der fünf österreichischen Kunstuniversitäten (Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität Linz, Kunstuniversität Graz sowie Universität Mozarteum Salzburg), die zum Zeitpunkt der Einreichung als ordentliche Hörer/innen inskribiert und im 2. Studienabschnitt (alte Studienordnung) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Master-Studiums sind.