Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Marietta Blau-Stipendium für Alberta
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Kanada
Fachbereich:
Sozialwissenschaften
Psychologie, Wirtschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Soziologie, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Andere und interdisziplinäre Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postgraduierte
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
12 Monate (ab Oktober)
Kontingent:
1
Dienstleistung:
1. Monatlicher Stipendienbetrag: 1.800 Euro
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich
2. Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und
Stipendiaten zu bezahlen. Es wird empfohlen, eine Auslandsreise- und Krankenversicherung abzuschließen. Vom Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies werden zwischen CAN$ 1.000 und CAN$ 6.000 als Kostenzuschuss für die Unterbringung zur Verfügung gestellt.
3. Kein Reisekostenzuschuss vom BMBWF
Einreichtermin:
01. 02. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch unter www.scholarships.at
Das Bewerbungsformular ist in englischer Sprache auszufüllen!
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit österreichischen Universitäten
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Österreich-Zentren untereinander
Stipendium zum Studium und zur Forschung für Dissertationen in Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Musik- und Theaterwissenschaft am Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Alberta/Edmonton. Vom Stipendiaten/der Stipendiatin wird die Mitarbeit in administrativ-organisatorischen Bereichen am Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies erwartet, insbesondere bei der Organisation von Veranstaltungen etc.
Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls als Gasthörerin bzw. Gasthörer besucht werden.
Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist nicht als ordentliche/r Hörer/in inskribiert.
In den letzten Jahren haben österreichische Wirth-Institute StipendiatInnen zu Themen in Bereichen wie Mountain Studies, Filmgeschichte, österreichische Literaturgeschichte, und Musikgeschichte Mitteleuropas geforscht.
Die Universitätsbibliothek von Alberta ist eine der leitenden Forschungsbibliotheken Kanadas und besitzt wichtige Bestände betreffend die Geschichte Österreichs und Mitteleuropas.
Das Stipendium dient der Optimierung der Doktorarbeit; daher muss der Stipendienaufenthalt vor Einreichen der Doktorarbeit abgeschlossen sein. Aufenthalte, die über das geplante Ende des Doktoratsstudiums hinausgehen, werden nicht gefördert.

Zielgruppe:
Hochqualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer österreichischen öffentlichen Universität oder akkreditierten Privatuniversität für ein Doktorats- oder PhD-Studium (passend zur Ausrichtung des Wirth Institutes) inskribiert sind.

Altersgrenze:
keine. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Bewerbungsvoraussetzungen:
  • An einer österreichischen öffentlichen Universität, akkreditierten Privatuniversität, österreichischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium
  • Laufendes Doktorats-/PhD-Studium an einer österreichischen öffentlichen Universität oder akkreditierten Privatuniversität
  • Empfehlungsschreiben der Dissertationsbetreuerin/des Dissertationsbetreuers
  • ausgezeichnete Englischkenntnisse (ev. TOEFL oder gleichwertige Prüfung)
  • ausgezeichnete Computerkenntnisse
  • Die Kandidatin bzw. der Kandidat darf sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens im Ausland befinden und muss im Studienjahr der Bewerbung ihren bzw. seinen Lebensmittelpunkt in Österreich haben (d.h. keine Auslandsaufenthalte von mehr als sechs Monaten!); ausgenommen OeAD-Lektorinnen und -Lektoren.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf das Stipendium. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer bzw. seiner Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat). Geringfügige Tätigkeiten müssen dem OeAD nicht gemeldet werden.
  • Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag/Zuerkennung:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis und Berichtspflicht, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen, sonstige Bedingungen und Auflagen.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBL. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBL. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
Auswahl:
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formal- und Plausibilitätsprüfung der Bewerbungsunterlagen
2. Prüfung durch das Wirth Institute for Austrian and Central European Studies an der University of Alberta
3. Interviews durch den Direktor des Wirth Institute
4. Reihung der Bewerberinnen und Bewerber durch das Wirth Institute
5. Letztentscheidung und Zuerkennung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die ein Eurokonto haben, wird der Stipendienbeitrag auf dieses Konto überwiesen.

Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die kein Eurokonto haben, übernimmt das entsprechende Österreich-Zentrum die Auszahlung in der jeweiligen Landeswährung Achtung: Kursschwankungen möglich!

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Studienprogramme Outgoing" des Bundeministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_OUTGOING_fuer_24-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.897

Mehr Informationen zum Wirth-Institute for Austrian and Central European Studies und der University of Alberta unter: https://www.ualberta.ca/wirth-institute und https://www.ualberta.ca/

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mobilität und Kooperation
Ebendorferstraße 7
1010 Wien, Österreich
T +43 1 534 08-445
E oesterreichzentren@oead.at
Letzte Änderung:
09.10.2024
Abfragedatum:
07.12.2024 03:00:16