Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und hat den Vorteil, dass das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Beihilfe keine Rolle spielt.
Voraussetzung ist, dass man sich vor der Zuerkennung einer Studienbeihilfe mindestens vier Jahre lang "selbst erhalten" hat, das heißt im Wesentlichen, ein Einkommen von mindestens 11.000,- Euro im Kalenderjahr erzielt zu haben.