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Studienförderungsgesetz - Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Österreich
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Studienbeihilfenbehörde
Dauer:
gesetzlich vorgesehene Studienzeit ("Mindeststudienzeit") zuzüglich eines "Toleranzsemesters" (bei Diplomstudien je Studienabschnitt)
Kontingent:
unbegrenzt
Dienstleistung:
Die Höhe beträgt zwischen 1.072, - und 5,- Euro monatlich. Da das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt, erhalten Selbsterhalter durchschnittlich höhere Beihilfen als Nicht-Selbsterhalter.
Einreichtermin:
Jährlich (15. 12.)
ab 20.09. für das WS
Jährlich (15. 05.)
ab 20.02. für das SS
Hinweise zur Bewerbung:
Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist eine Sonderform der Studienbeihilfe und hat den Vorteil, dass das Einkommen der Eltern bei der Berechnung der Beihilfe keine Rolle spielt.

Voraussetzung ist, dass man sich vor der Zuerkennung einer Studienbeihilfe mindestens vier Jahre lang "selbst erhalten" hat, das heißt im Wesentlichen, ein Einkommen von mindestens 11.000,- Euro im Kalenderjahr erzielt zu haben.

Weitere Informationen: https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf
Sonstige Information:
Letzte Änderung:
02.09.2024
Abfragedatum:
07.10.2024 19:08:13