Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an Künstler/innen und Wissenschaftler/innen einen Kulturpreis, drei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Darüber hinaus kann ein Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit vergeben werden.
Voraussetzungen: Als Preisträger/innen kommen Personen in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Der Preis wird für hervorragende wissenschaftliche Leistungen (Lebenswerk) vergeben.
Fachbereiche: Naturwissenschaften/Technische Wissenschaften (z.B. Mathematik, Physik, Mechanik, Astronomie, Chemie, Biologie, Botanik, Mineralogie, Maschinenbau, Instrumentenbau, Elektronik, Elektrotechnik, Geodäsie, Vermessungstechnik, Medizin, etc.)
Antragsformalitäten: Ausreichend begründete Vorschläge (fachliche Begründung, Lebenslauf, Publikationsliste etc.)