Voraussetzungen: Als Preisträger/innen kommen Personen in Frage, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit bzw. Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Ausgezeichnet werden Personen, die aufgrund ihrer außerordentlichen Begabung besondere Leistungen im Bereich der Wissenschaft vollbracht haben und von denen zu erwarten ist, dass sie auch in Zukunft solche Leistungen erbringen werden. Der Preis richtet sich an Personen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres.
Fachbereiche: Geistes- u. Sozialwissenschaften (z. B. Philosophie, Theologie, Historische Wissenschaften, Sprach- u. Literaturwissenschaften, Kulturwissenschaften, Interdisz. Geisteswissenschaften, Politische Wissenschaften, Rechtswissenschaften, Soziologie, Ethnologie, Volkskunde, Wirtschaftswissenschaften, etc.)
Antragsformalitäten: Ausreichend begründete Vorschläge (fachliche Begründung, Lebenslauf, Publikationsliste etc.)