1. Studiengebühren und andere Gebühren für Bildungseinrichtungen
2. Stipendium zur teilweisen Deckung der Lebenshaltungskosten (monatlich gezahlt)
- Studierende mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss: 1.200.000 KRW
- Ph.D.-Kandidat/innen: KRW 1.400.000
3. Reisekostenpauschale (einmalige Leistung)
- Studierende, die einen Bachelor- oder Masterabschluss haben: 300.000 KRW
- Ph.D.-Kandidat/innen: 500.000 KRW
4. Krankenversicherung (Unfall- und Krankenversicherung bei einer koreanischen Versicherungsgesellschaft)