Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Sommerkollegs österreichischer Universitäten und Fachhochschulen
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Kroatien; Österreich; Polen; Portugal; Rumänien; Slowakei; Slowenien; Spanien; Tschechische Republik; Ukraine; Ungarn
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Sprach- und Literaturwissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Sommerstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: österreichische Universitäten und Fachhochschulen mit der OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
2-4 Wochen
Kontingent:
Es stehen gleich viele Plätze für ordentliche, prüfungs- oder forschungsaktive Studierende in Österreich und für deutsch lernende Studierende des Partnerlandes zur Verfügung.
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
Das Stipendium umfasst:
  • Unterricht
  • Verpflegung 3-mal täglich
  • Unterkunft
  • Landeskundliches Programm und Kulturprogramm - z.B. Ausflüge und Vorträge, die im Rahmen des Kurses organisiert werden
Österreichische Teilnehmende tragen für die Unfall-, Kranken- und Rückholversicherung selbständig die Verantwortung.
Ausländische Teilnehmende haben eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung nachzuweisen.
Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollte die Europäische Krankenversicherungskarte mitgenommen werden. Die Kosten für eine Auslandsreiseversicherung (inkl. Rückholversicherung) werden unterschiedlich geregelt.
  • Reisekosten sind bei den Sommerkollegs unterschiedlich geregelt.
  • Eine Anmeldegebühr ist zu entrichten, die im Falle einer Ablehnung refundiert wird.
 
Einreichtermin:
Jederzeit
der jeweilige Einreichtermin ist bei den Veranstaltern zu erfragen
Bewerbungsformular:
Eigenes Anmeldeformular abrufbar bei den jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstaltern und unter
https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/sommerkurse/sommerkollegs
 
Hinweise zur Bewerbung:
Sommerkollegs sind bilaterale Kurse, in deren Rahmen österreichischen Studierenden Unterricht in der Sprache des Gastlandes und parallel dazu Studierende des Gastlandes Deutschunterricht erhalten, sowie Vorträge zu landeskundlichen Themen. Bei manchen Sommerkollegs steht "Übersetzung" im Vordergrund. Die Freizeit wird gemeinsam verbracht.

Die Teilnahme an einem Sommerkolleg ist auf ein Kolleg pro Sprache und Jahr beschränkt.

Zielsetzung:
  • Förderung des Zieles der EU, wonach neben Englisch zumindest eine weitere Fremdsprache erlernt werden soll, um die Sprachenvielfalt in der Gesellschaft zu erhalten
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein. Bevorzugt werden Studierende im Rahmen des Erststudiums.

Berichtspflicht:
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet am Ende des Sommerkollegs einen Evaluierungsbogen online auszufüllen.

Allgemeine Hinweise:
  • Antragsberechtigt in Österreich sind prüfungsaktive (mind. 8 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende österreichischer Universitäten, Fachhochschulen und akkreditierter Privatuniversitäten.
    https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
    Sprachkenntnisse: Elementare Fremdsprachenkenntnisse im Ausmaß von erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen (4 Semesterwochenstunden) sind erforderlich.
  • Die Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein, und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  • Die Stipendien sind für Einzelpersonen bemessen, nicht aber für mitreisende Angehörige oder Betreuer/innen für teilnehmende Personen mit notwendigen besonderen Bedürfnissen. Diese Kosten müssen selbst übernommen werden.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Teilnehmende am OeAD- Lektoratsprogramm können sich im Rahmen ihrer Tätigkeit bei den Sommerkollegs als Fortbildung bewerben.
Auswahl:
Die Auswahl trifft die veranstaltende Universität oder Fachhochschule.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben und Annahmeerklärung; bzw. Verständigungsschreiben mit Einverständniserklärung) erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten von der veranstaltenden Hochschule.

Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Teilnahmegebühr; welche Kosten mit dem Stipendium gedeckt sind. (z.B. Unterkunft und Verpflegung, Unterricht und Kulturprogramm, Reise); Anwesenheitspflicht am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Kulturabkommen Österreich - Tschechische Republik BGBI III/38/2009
Kulturabkommen Österreich - Slowakei BGBI 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

Weitere Informationen:
Bei den Einreichstellen und ab April unter https://oead.at/de/ins-ausland/hochschulen/sommerkurse/sommerkollegs

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Dr. Nicole Marjanovic
1010 Wien, Ebendorferstraße 7
T +43 (1) 53408-654
E nicole.marjanovic@oead.at
 
Letzte Änderung:
05.10.2023
 
© OeAD-GmbH
Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.