Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Stipendium - weltweit
Herkunftsland:
Alle exkl. Österreich
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien, Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
1 bis 9 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Monatliche Stipendienrate: EUR 1.250,--

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung

a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.

b. Für die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ist eine in Österreich gültige und von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung erforderlich. Die OeAD-GmbH kann beim Abschluss einer ausreichenden Versicherung unterstützen. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 55,-- bis EUR 200,-- (Richtwert: hängt von Alter, Stipendienkategorie und Gesundheitszustand ab). Die Kosten für Unterkunft und Versicherung sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.

c. Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staats, die einen Aufenthalt über 6 Monate planen: Wenn Ihre Unterkunftskosten in Österreich monatlich EUR 300,-- übersteigen, müssen Sie den Aufenthaltsbehörden für den Erhalt der Aufenthaltsbewilligung eventuell zusätzlich eigene Geldmittel nachweisen. Je nach den individuellen Kosten für Ihre Krankenversicherung in Österreich und allfälliger sonstiger finanzielle Verpflichtungen kann dieser Betrag variieren.

3. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.

4. Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Staatsbürgerschaft und Anreise aus außereuropäischen Entwicklungsländern erhalten gegen Vorlage von Originalbelegen zusätzlich einen Reisekostenzuschuss in der Höhe von maximal EUR 1.000,-- ausbezahlt.
 
Einreichtermin:
01. 02. 2024
zuletzt
Bewerbungsformular:
Bewerbungsdokumente:
Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung auf www.scholarships.at hochzuladen:
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
  • Zusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung
  • Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
  • Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über ihr Diplom-, Master-, PhD- oder Doktoratsstudium
  • Nur für Doktoratsstudierende: schriftlicher Nachweis über die Durchführung des PhD- bzw. Doktoratsstudiums an der Heimatuniversität
  • Nur für lehrende Postdocs: schriftlicher Nachweis über die Anstellung als Lehrende bzw. Lehrender an der Heimatuniversität
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Bewerben können sich:
a. Postgraduierte, die ein Doktoratsstudium außerhalb Österreichs absolvieren;
b. Postgraduierte und Postdocs, die in Hinblick auf eine wissenschaftliche Berufslaufbahn einen Forschungsaufenthalt in Österreich absolvieren wollen und deren Studienabschluss (an einer Universität außerhalb Österreichs) nach dem 30. September 2022 erfolgte;
c. Postdocs, die als Lehrende an einer Universität außerhalb Österreichs tätig sind.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Höchstalter:
35 Jahre (geboren am oder nach dem 1. Oktober 1988)

Sprachkenntnisse:
sehr gute Kenntnisse der englischen und /oder deutschen Sprache.

FAQ - Häufig gestellte Fragen[https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-stipendium-weltweit]: Bitte lesen Sie unsere Antworten auf wichtige Fragen zur Bewerbung und den Bewerbungsvoraussetzungen für dieses Stipendium.

Das Stipendium wird nur für Studienvorhaben zuerkannt, die in der beantragten Stipendienlaufzeit (max. 9 Monate) auch abschließbar sind.

Allgemeine Hinweise:
  • Bewerberinnen und Bewerber, die in Österreich um Zulassung an der Universität ansuchen wollen, müssen direkt mit der Institution ihrer Wahl Kontakt aufnehmen.
  • Kurzstipendien (1 - 3 Monate) sind vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu konsumieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen. Es sollte daher schon bei der Bewerbung darauf geachtet werden, Kurzstipendien vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen.
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.
  • Es wird dringend empfohlen das Zulassungsverfahren an Universitäten der Künste gleichzeitig mit dem Bewerbungsverfahren zu starten!
  • Die Bewerbung um ein Stipendium setzt noch keine Zulassung an einer Universität der Künste voraus.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Unvollständige sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen!

Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums (bzw. eines allfälligen Reisekostenzuschusses); Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende BundesfinanzgesetzOeAD-Gesetz (BGBI. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html

BMBWF Erlass GZ 2023-0.441.888

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
E mach@oead.at
https://oead.at
 
Letzte Änderung:
27.10.2023
 
© OeAD-GmbH
Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.