Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Habilitation.
An der gastgebenden Forschungsstätte sollen neue wissenschaftliche Ansätze, Methoden, Verfahren und Techniken etabliert werden, das erworbene Know-how für die österreichische bzw. tschechische Wissenschaft nutzbar gemacht und auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise der Antragstellerin bzw. des Antragstellers die wissenschaftliche Qualität der gastgebenden Forschungseinrichtung nachhaltig gestärkt werden. Beide Seiten sollen von diesem Erfahrungsaustausch profitieren. In der Folge soll die Kooperation mit der Herkunftsinstitution der Stipendiatinnen bzw. des Stipendiaten nach deren Rückkehr zum Nutzen und der Belebung der österreichischen bzw. tschechischen Forschungslandschaft gestärkt werden.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind Personen, die an einer der
antragsberechtigten Institutionen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] in einem Dienstverhältnis stehen und lehren oder forschen.
Zielinstitutionen sind öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sowie akkreditierte Privatuniversitäten in Österreich. Siehe:
Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungszusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung während des Gastaufenthaltes notwendig.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Bis zu 10 Jahre nach Verleihung des Doktortitels. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Allgemeine Hinweise:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Wichtige Hinweise:
Generell sind die allgemeinen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass die für die jeweiligen Wissenschaftsdisziplinen gängigen Quellennachweise auch bei der Verfassung des Antrags zu erbringen sind; Veröffentlichungen so zu verfassen sind, dass alle Ergebnisse stets nachvollziehbar sind; das Gebot der Offenheit, Anerkennung der wissenschaftlichen Verdienste und Kollegialität unter den Forschenden zu beachten ist.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen , insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der
OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].