Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies) - Stipendium
Herkunftsland:
Albanien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Kosovo; Kroatien; Moldau - Republik; Montenegro; Nordmazedonien; Polen; Rumänien; Serbien; Slowakei; Slowenien; Tschechische Republik; Ungarn
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
International
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Nationales CEEPUS Büro (OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation) im Auftrag und aus Mitteln des BMBWF
Dauer:
1 bis 10 Monate
Kontingent:
Mindestaufenthalt für Nichtgraduierte: 3 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich.

1. Monatliche Stipendienrate: 1.300 Euro

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung:
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  • Unterkunft: OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund 330 Euro bis 800 Euro (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatinnen und Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2025/26 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich 24 Euro als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen. Die Kosten für die Unterkunft sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
3. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
 
Einreichtermin:
15. 06. 2025
für das Wintersemester und Studienjahr 2025/26
31. 10. 2025
für das Sommersemester 2026
30. 11. 2025
für Freemover
Einreichstelle:
Online Bewerbung unter www.ceepus.info

Bewerbungsformular:
a. Netzwerk: Online-Bewerbung: www.ceepus.info
b. Freemover: Online-Bewerbung: www.ceepus.info

Beilagen:
1. Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden an Hochschulen, welche die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes bestätigen und über die wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin sowie über seine oder ihre Eignung für den zu fördernden Auslandsaufenthalt Auskunft geben. Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen der Diplomarbeit oder Dissertation muss ein Empfehlungsschreiben des oder der Diplomarbeits- bzw. Dissertationsbetreuenden vorgelegt werden.
2. Schriftliche Betreuungszusage bzw. die Genehmigung (Letter of Acceptance) für die Projektdurchführung, in der bestätigt wird, dass der oder die Studierende von den Studiengebühren befreit wird und gemäß des "Learning Agreements" an den geplanten Aktivitäten teilnehmen kann.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Erwerbung von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich

Netzwerkstipendien und Freemover-Stipendien (nach Maßgabe der verfügbaren Plätze) können für Studien- bzw. Forschungsarbeiten (Diplomarbeit/Dissertation), Intensivkurse (Summerschools), Sprachkurse, Sommerkollegs, Exkursionen sowie Stipendien für Universitätslehrende mit PhD beantragt werden.
In den Netzwerken können des weiteren Stipendien für Universitätsangestellte und Koordinationstreffen beantragt werden.

Bewerben können sich:
Stipendien können von Studierenden, Lehrenden bzw. Universitätsangestellten, die an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in einem CEEPUS-Land studieren, unterrichten bzw. arbeiten, beantragt werden. Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines anderen als den CEEPUS-Ländern ist ein Nachweis durch ein "Equal Status Document" notwendig. Studierende dürfen kein Stipendium für einen Aufenthalt im Heimatland beantragen. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Studierende, Lehrende bzw. Universitätsangestellte der Universitäten Prishtina, Prizren und Peja (Kosovo). Für alle Studierenden ist die erfolgreiche Absolvierung von 2 Semestern als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an einer teilnahmeberechtigten Hochschule Voraussetzung.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise:
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Die Stipendien sind jeweils zum anerkannten Termin anzutreten.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.
  • Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat).
  • Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz .
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:

Netzwerke:
1. Nominierung durch Heimatinstitution und Weiterleitung an das NCO im Heimatland
2. Formalprüfung und Weiterleitung an die Gastinstitution
3. Weiterleitung an NCO-AT
4. Zuerkennung durch NCO-AT
5. Letztentscheidung durch das BMBWF

Freemover:
1. Formalprüfung und Nominierung durch NCO im Heimatland
2. Formalprüfung durch NCO-AT
3. Zuerkennung bei Verfügbarkeit von Monaten
4. Letztentscheidung durch das BMBWF

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben und Annahmeerklärung) erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten vom NCO-AT (OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation). Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis, Datenschutz

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Programmstipendien" des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
[https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/IHK/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]

Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS III), BGBl. III Nr. 150/2011
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Silvia Riegler
1010 Wien, Ebendorferstraße 7,
T +43 1 53408-454
E silvia.riegler@oead.at
H https://oead.at/, https://www.ceepus.info/

Caroline Senk
1010 Wien, Ebendorferstraße 7,
T +43 1 53408-132
E caroline.senk@oead.at
H https://oead.at/, https://www.ceepus.info/
 
Letzte Änderung:
06.12.2024
 
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Diese Datenbank wird aus Mitteln des BMBWF finanziert. Die Daten wurden von der OeAD-GmbH als Abwicklungsstelle, von der OeAD-GmbH aufgrund von Angaben ausschreibender Stellen oder von ausschreibenden Stellen selbst eingetragen. Es wird keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten übernommen.