Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
CEEPUS (Central European Exchange Program for University Studies)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Albanien; Bosnien und Herzegowina; Bulgarien; Kosovo; Kroatien; Moldau - Republik; Montenegro; Nordmazedonien; Polen; Rumänien; Serbien; Slowakei; Slowenien; Tschechische Republik; Ungarn
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
International
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Doktoratsstudierende
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Regierung des CEEPUS-Ziellandes (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Nord-Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Kosovo mit den Universitäten Prishtina, Prizren und Peja)
Dauer:
1 bis 10 Monate
Kontingent:
Für nichtgraduierte Studierende beträgt der Mindestaufenthalt 3 Monate
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich.

1. Das Stipendium wird durch das Gastland getragen. Bei Aufenthalten ab einem Monat kann aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung - BMBWF auf Antrag (Annahmeerklärung) ein monatlicher Mobilitätszuschuss ausbezahlt werden.

a. Studierende: Mobilitätszuschuss 350 Euro/Monat (ab 1 Monat Aufenthalt)
b. Lehrende mit PhD: Zuschuss zur Vortragstätigkeit (mind. 6 bis max. 30 Stunden) 75 Euro/hour
c. Lehrende ohne PhD: Mobilitätszuschuss 350 Euro

2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen. Bei Aufenthalten außerhalb der EU wird der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
 
Einreichtermin:
30. 11. 2024
zuletzt für Freemover
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Uploads für Freemover:
1. Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden an Hochschulen auf den dafür vorgesehenen Formularen, welche die unbedingte Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes bestätigen und über die wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers sowie über ihre bzw. seine Eignung für den zu fördernden Auslandsaufenthalt Auskunft geben. Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen der Diplomarbeit oder Dissertation muss ein Empfehlungsschreiben der/des Diplomarbeits- bzw. Dissertationsbetreuerin bzw. - betreuers vorgelegt werden.

2. Schriftliche Betreuungszusage bzw. die Genehmigung (Letter of Acceptance) für die Projektdurchführung, in der bestätigt wird, dass die bzw. der Studierende von den Studiengebühren befreit wird und gemäß des "Learning Agreements" an den geplanten Aktivitäten teilnehmen kann.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Erwerb von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Netzwerkstipendien und Freemover-Stipendien (nach Maßgabe der verfügbaren Plätze) für Studien- bzw. Forschungsarbeiten (Diplomarbeit/Dissertation), Intensivkurse (Summerschools), Sprachkurse, Sommerkollegs, Exkursionen sowie Stipendien für Hochschullehrende.
In den Netzwerken können des weiteren Stipendien für Universitätsangestellte und Koordinationstreffen beantragt werden.

Bewerben können sich:
Stipendien können von Studierenden, Lehrenden bzw. Universitätsangestellten, die an einer teilnahmeberechtigten Hochschule in einem CEEPUS-Land studieren, unterrichten bzw. arbeiten, beantragt werden. Für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines anderen als den CEEPUS-Ländern, ist ein Nachweis durch ein "Equal Status Document" notwendig. Studierende dürfen sich nicht ins Heimatland bewerben. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Studierende, Lehrende bzw. Universitätsangestellte der Universitäten Prishtina, Prizren und Peja (Kosovo). Für alle Studierenden ist die erfolgreiche Absolvierung von 2 Semestern als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an einer österreichischen öffentlichen Universität, akkreditierten Privatuniversität, einem Fachhochschul-Studiengang oder einer pädagogischen Hochschule Voraussetzung.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen. (Ausnahme: online Lehrtätigkeit für Outgoing Lehrende ist dann möglich, wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann.)
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  • Datenschutz: Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der gültigen Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen Hochschule.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
Netzwerke:
1. Auswahl der Stipendiaten und Stipendiatinnen erfolgt durch den österreichischen Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen
2. formale Überprüfung durch das österreichische CEEPUS-Büro
3. Auswahl anhand verfügbarer Plätze durch Gastinstitution und/oder das CEEPUS-Büro im Zielland

Freemover:
1. Vorauswahl (Formal- und Plausibilitätsprüfung) durch das österreichische CEEPUS-Büro,
2. Endauswahl erfolgt durch das CEEPUS-Büro im Zielland

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen, Annahmeerklärung) regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. Nr. 75/2020,
in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Programmstipendien" des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
[https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/IHK/MPC/SRL_Programmstipendien_2024-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]

Übereinkommen über das Central European Exchange Programme for University Studies (CEEPUS III), BGBl. III Nr. 150/2011
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.833

Weitere Informationen:
Auslandsbüros der österreichischen Universitäten und Fachhochschul-Studiengänge.

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Silvia Riegler
1010 Wien, Ebendorferstraße 7,
T +43 1 53408-454
E silvia.riegler@oead.at
H www.oead.at, www.ceepus.info

Caroline Senk
1010 Wien, Ebendorferstraße 7,
T +43 1 53408-132
E caroline.senk@oead.at
H www.oead.at, www.ceepus.info
 
Letzte Änderung:
06.12.2024
 
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