BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben und Annahmeerklärung; bzw. Verständigungsschreiben mit Einverständniserklärung) erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten von der veranstaltenden Hochschule.
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Teilnahmegebühr; welche Kosten mit dem Stipendium gedeckt sind. (z.B. Unterkunft und Verpflegung, Unterricht und Kulturprogramm, Reise); Anwesenheitspflicht am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014)
Kulturabkommen Österreich - Tschechische Republik BGBI III/38/2009
Kulturabkommen Österreich - Slowakei BGBI 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949
Weitere Informationen:
Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Dr. Nicole Marjanovic
1010 Wien, Ebendorferstraße 7
T +43 (1) 53408-654